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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2020 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (DIE LINKE.)...82, 83, 108 Bartsch, Dietmar, Dr. (DIE LINKE.)...5 Bayaz, Danyal, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...6 Bayram, Canan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU)...60, 61 Dağdelen, Sevim (DIE LINKE.)...45, 46 De Masi, Fabio (DIE LINKE.)...7 Dehm, Diether, Dr. (DIE LINKE.) Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...19, 84 Faber, Marcus, Dr. (FDP) Ferschl, Susanne (DIE LINKE.) Fricke, Otto (FDP) Gabelmann, Sylvia (DIE LINKE.) Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...90, 91 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gelbhaar, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...47, 92 Gremmels, Timon (SPD) Hartwig, Roland, Dr. (AfD) Helling-Plahr, Katrin (FDP) Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) Herbst, Torsten (FDP) Herrmann, Lars (fraktionslos) Hessel, Katja (FDP)...8 Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP)...80, 110, 111 Holm, Leif-Erik (AfD)... 1, 22, 23, 24 Holtz, Ottmar von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Houben, Reinhard (FDP) Huber, Johannes (AfD) Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) Jensen, Gyde (FDP) Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...2 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 38, 113 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...39, 40, 97 Kipping, Katja (DIE LINKE.)...66, 67 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...98, 99 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...25, 26 Kuhle, Konstantin (FDP)...9 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...27, 28
2 Drucksache 19/17308 II Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...100, 101, 109 Leutert, Michael (DIE LINKE.)...10, 11 Luksic, Oliver (FDP) Magnitz, Frank (AfD)...29, 30, 50 Müller, Hansjörg (AfD) Müller-Böhm, Roman (FDP)...63, 64 Nestle, Ingrid, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neumann, Martin, Dr. (FDP) Nolte, Jan Ralf (AfD)...3 Pasemann, Frank (AfD) Perli, Victor (DIE LINKE.) Pohl, Jürgen (AfD) Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 31, 102 Reinhold, Hagen (FDP) Riexinger, Bernd (DIE LINKE.).. 12, 53, 54, 69, 88 Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...41, 42, 43, 44 Sauter, Christian (FDP) Schäffler, Frank (FDP) Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD)...13, 70 Schinnenburg, Wieland, Dr. (FDP)... 89, 104 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...14, 15 Schreiber, Eva-Maria (DIE LINKE.) Schulz, Uwe (AfD)...4 Sichert, Martin (AfD) Springer, René (AfD) Strasser, Benjamin (FDP) Theurer, Michael (FDP) Ullrich, Gerald (FDP)...57, 58 Wagner, Andreas (DIE LINKE.)... 16, 106, 107 Wagner, Daniela (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werner, Katrin (DIE LINKE.)...32, 33 Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) Zimmermann, Sabine (Zwickau) (DIE LINKE.) Zimmermann, Pia (DIE LINKE.)...78, 79
3 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode III Drucksache 19/17308 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes Holm, Leif-Erik (AfD)... 1 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 1 Nolte, Jan Ralf (AfD)... 2 Schulz, Uwe (AfD)... 2 Seite Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 17, 18 Magnitz, Frank (AfD)... 19, 20 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werner, Katrin (DIE LINKE.)... 21, 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bartsch, Dietmar, Dr. (DIE LINKE.)... 3 Bayaz, Danyal, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 4 De Masi, Fabio (DIE LINKE.)... 4 Hessel, Katja (FDP)... 5 Kuhle, Konstantin (FDP)... 5 Leutert, Michael (DIE LINKE.)... 6, 7 Riexinger, Bernd (DIE LINKE.)... 8 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 10, 11 Wagner, Andreas (DIE LINKE.) Wagner, Daniela (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) Herrmann, Lars (fraktionslos) Holm, Leif-Erik (AfD)... 15, 16 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hartwig, Roland, Dr. (AfD) Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) Jensen, Gyde (FDP) Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 26, 27 Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 27, 28, 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dağdelen, Sevim (DIE LINKE.)... 29, 30 Gelbhaar, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 31, 32 Luksic, Oliver (FDP) Magnitz, Frank (AfD) Nestle, Ingrid, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neumann, Martin, Dr. (FDP) Riexinger, Bernd (DIE LINKE.) Sichert, Martin (AfD) Theurer, Michael (FDP) Ullrich, Gerald (FDP)... 38
4 Drucksache 19/17308 IV Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bayram, Canan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) Fricke, Otto (FDP) Müller-Böhm, Roman (FDP) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ferschl, Susanne (DIE LINKE.) Kipping, Katja (DIE LINKE.)... 44, 45 Pohl, Jürgen (AfD) Riexinger, Bernd (DIE LINKE.) Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) Springer, René (AfD) Zimmermann, Sabine (Zwickau) (DIE LINKE.) Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dehm, Diether, Dr. (DIE LINKE.) Faber, Marcus, Dr. (FDP) Perli, Victor (DIE LINKE.) Reinhold, Hagen (FDP) Sauter, Christian (FDP) Zimmermann, Pia (DIE LINKE.) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP) Müller, Hansjörg (AfD) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Seite Achelwilm, Doris (DIE LINKE.)... 58, 59 Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pasemann, Frank (AfD) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Gabelmann, Sylvia (DIE LINKE.) Helling-Plahr, Katrin (FDP) Riexinger, Bernd (DIE LINKE.) Schinnenburg, Wieland, Dr. (FDP) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 64, 65 Gelbhaar, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gremmels, Timon (SPD) Herbst, Torsten (FDP) Houben, Reinhard (FDP) Huber, Johannes (AfD) Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 68, 69 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schäffler, Frank (FDP) Schinnenburg, Wieland, Dr. (FDP) Strasser, Benjamin (FDP) Wagner, Andreas (DIE LINKE.)... 75
5 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode V Drucksache 19/17308 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Achelwilm, Doris (DIE LINKE.) Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seite Holtz, Ottmar von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schreiber, Eva-Maria (DIE LINKE.) Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hoffmann, Christoph, Dr. (FDP)... 77
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7 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 1 Drucksache 19/17308 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte mitgeteilt, dass er nicht mehr Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Länder sein kann ( ter.com/christianhirte/status/ ), und welches Mitglied der Bundesregierung hat sich als erstes für Marco Wanderwitz als Nachfolger ausgesprochen? Antwort des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 19. Februar 2020 Parlamentarische Staatssekretäre können gemäß 4 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) jederzeit entlassen werden, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf. Die Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs erfolgt nach 2 Satz 2 ParlStG auf Vorschlag der Bundeskanzlerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister, für den der Parlamentarische Staatssekretär tätig werden soll. 2. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die sterblichen Überreste wie vieler Menschen tansanischer Herkunft befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften in Tansania über den Verbleib dieser human remains aus der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika informiert? Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Monika Grütters vom 20. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine quantifizierbaren Gesamtdaten zu menschlichen Überresten von Menschen tansanischer Herkunft in den Beständen bundesgeförderter Einrichtungen vor. In der Obhut des Museums für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin befinden sich nach dem aktuellen Forschungsstand ca. 200 menschliche Überreste aus Tansania. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz steht mit der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania in Berlin in intensivem Kontakt dazu. Darüber hinaus ist die Bundesregierung im ständigen Gespräch mit der tansanischen Seite zu verschiedenen Aspekten der deutschen Kolonialgeschichte.
8 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Plant die Bundesregierung bzw. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Vermeidung künftiger Komplikationen bei Wahlen die Herausgabe einer Liste, auf der Kandidaten bzw. Mehrheitsverhältnisse aufgeführt sind, welche weder als unverzeihlich noch als undemokratisch eingestuft werden und die damit bedenkenlos gewählt werden können bzw. von denen ein Kandidat sich wählen lassen dürfte, und wird es auch eine Schwarzliste geben, auf der Kandidaten bzw. Mehrheitsverhältnisse aufgeführt sind, die nach Ansicht von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bzw. der Bundesregierung eine Bereinigung in Form einer Neuwahl erforderlich machen würden? Antwort des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 19. Februar 2020 Die Schriftliche Frage beantworte ich für die Bundesregierung wie folgt: Nein. 4. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Wie ist die Aussage der Bundeskanzlerin in Bezug auf die Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten, das Ergebnis der Wahl müsse wieder rückgängig gemacht werden, welche die Bundeskanzlerin bei einer Pressekonferenz im südafrikanischen Pretoria und nach meiner Auffassung in amtlicher Eigenschaft gemacht hat, in Bezug auf die demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten, und nach welcher Rechtsgrundlage hat die Bundeskanzlerin diese Forderung nach der Rückgängigmachung dieser Wahl gefordert? Antwort des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 19. Februar 2020 Die Schriftliche Frage beantworte ich für die Bundesregierung wie folgt: Parteipolitische Äußerungen der Bundeskanzlerin werden seitens der Bundesregierung nicht kommentiert.
9 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/17308 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.) Wie hoch sind die Sozialabgaben, die Rentnerinnen und Rentner zu leisten haben (bitte in Milliarden Euro nach gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung aufschlüsseln für die Jahre 2015 bis 2019), und wie viel an Einkommensteuern und Sozialabgaben werden von der kommenden Rentenanpassung zum 1. Juli 2020 abgezogen (bitte nach Einkommensteuer und Sozialabgaben extra aufschlüsseln für Rentner, die 2019 mit folgenden Monatsbruttorenten im zweiten Halbjahr 2019 ohne weitere Einkünfte: a) 1200 Euro, b) 1500 Euro, c) 1700 Euro, d) 2000 Euro, e) 2500 Euro in Rente gegangen sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 20. Februar 2020 Die Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ist die ausgezahlte Rente, sodass sich aus der nachgelagerten Besteuerung keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe ergeben. Die Höhe der Sozialabgaben aus Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung an Rentenbezieher in den Jahren 2015 bis 2019 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Höhe der Beitragseinnahmen für GKV und Pflegeversicherung (SPV) für Rentner Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Pflicht- und freiwillig Versicherte, ohne Beiträge aus Versorgungsbezügen Angaben in Milliarden Euro Jahr GKV SPV ,7 5, ,7 5, ,1 6, ,1 6, ,1 Zahlen zu den Beitragseinnahmen der GKV für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Da die genaue Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2020 noch nicht feststeht, kann zur Steuer- und Sozialabgabenlast für Rentner noch keine Aussage getroffen werden.
10 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 6. Abgeordneter Dr. Danyal Bayaz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was (z. B. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen BMF, Gesetzesänderung, konkrete Maßnahmen und Zeitplan) plant die Bundesregierung ( schluesse-wichtides-signalan-wirtschaft: ) hinsichtlich der Erleichterung digitaler Wirtschaftsgüter, und soll neben der Prüfung des Optionsmodells bei der Besteuerung von Personengesellschaften auch eine Erleichterung bei der Thesaurierungsbegünstigung geprüft oder umgesetzt werden (bitte, wenn möglich, Zeitplan angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 18. Februar 2020 Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der im Koalitionsbeschluss enthaltenen Aussage zu den Abschreibungsbedingungen digitaler Wirtschaftsgüter. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme wird wegen der Komplexität der Aufgabe noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zur Frage, wie Personengesellschaften optional so besteuert werden können wie Kapitalgesellschaften, sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen. 7. Abgeordneter Fabio De Masi (DIE LINKE.) Auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung eine Verständigung mit Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zulässigkeit solcher Verständigungen nur für Sachverhalte, die nur unter erschwerten Bedingungen ermittelt werden können (Schreiben des BMF vom 30. Juli 2008 IV A 3 S 0223/07/10002 BStBl 2008/S. 831, /) in Fällen für rechtlich zulässig und politisch; mit Blick auf die Signal- und Ertragswirkung förderlich an, bei denen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften strafrechtliche Vermögenseinziehungen drohen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie teils Strafverfahren in einem weit fortgeschrittenen Stadium stehen (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 20. Februar 2020 Sowohl der Vollzug der Steuergesetze als auch die Strafverfolgung in Steuerstrafsachen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Demnach obliegt auch die Entscheidung über eine tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren im konkreten Einzelfall der jeweils zuständigen Finanzbehörde des Landes. In Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung über den Sachverhalt möglich. Die für die Finanzverwaltung bindenden
11 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/17308 Vorgaben für eine tatsächliche Verständigung ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008, BStBl. I S Hiernach kann von einer tatsächlichen Verständigung auch nach Einleitung des Strafverfahrens Gebrauch gemacht werden. Zu Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren der Länder nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 8. Abgeordnete Katja Hessel (FDP) Ist der Bundesregierung bekannt, dass seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 eine Offenbarung oder Verwertung der durch das Steuergeheimnis geschützten Daten nach 30 Absatz 4 Nummer 2 der Abgabenordnung nur noch durch Bundesgesetz zugelassen werden kann, und plant die Bundesregierung ein Bundesgesetz zu initiieren, dass den Länderbehörden diese Verwertung erlaubt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 17. Februar 2020 Der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung bekannt. Die Änderung des 30 Absatz 4 Nummer 2 der Abgabenordnung (AO) erfolgte durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017, BGBl. I S Bei der Änderung der Worte durch Gesetz in durch Bundesgesetz handelt es sich um eine klarstellende Änderung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12611 S. 82). Bereits vor der Änderung war eine Offenbarung nach 30 Absatz 4 Nummer 2 AO nur zulässig, soweit ein Bundesgesetz dies ausdrücklich zuließ, da Landesrecht kein Bundesrecht durchbrechen kann (Artikel 31 des Grundgesetzes). Eine Initiative der Bunderegierung zur Änderung an dieser seit Einführung der AO geltenden Rechtslage ist nicht geplant. 9. Abgeordneter Konstantin Kuhle (FDP) Welche Erwägungen der Bundesregierung haben dazu geführt, dass die Beamten der Bundesbank, die in der Zentrale oder der Hauptverwaltung tätig sind und bisher entsprechend 31 Absatz 4 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) i. V. m. 2 der Bundesbankpersonal- Verordnung (BBankPersV) eine Zulage für ihren Dienst erhalten, nach der Anpassung des Bemessungsdatums im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes effektiv eine höhere Zulage erhalten, während diejenigen Beamten, die in den Filialen der Bundesbank Dienst tun, keine Besoldungsanpassung erfahren, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Dreiteilung bei der Bankzulage für die Beschäftigten der Bundesbank dauerhaft aufrechtzuerhalten?
12 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. Februar 2020 Durch Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) vom 29. Juni 2006 (BGBl I S. 1402, 1404) wurde die Bankzulage in 31 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b) BBankG neu geregelt. Die zuvor unabhängig von einer Verwendung in der Zentrale, den Hauptverwaltungen und den Filialen der Deutschen Bundesbank in Höhe von 19 Prozent des Grundgehalts gewährte Zulage wurde auf die Gewährung einer Zulage für eine Verwendung in der Zentrale bis zur Höhe von neun Prozent sowie für eine Verwendung in den Hauptverwaltungen bis zur Höhe von fünf Prozent des Grundgehalts beschränkt. Die Bundesregierung sah diese Kürzung als notwendigen Beitrag der Bundesbank zur Haushaltskonsolidierung für erforderlich an, weil die zuvor bestehende Zulage mit ihrer Höhe alle ansonsten im Bundesbereich gewährten bedeutsamen Zulagen deutlich überstieg. Daher wurde im Zuge der Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung eine Neubewertung der für die Bundesbankbediensteten zur Verfügung stehenden Besoldungselemente im Zusammenhang mit dem Übergang der geldpolitischen Kompetenz von der Bundesbank auf die Europäische Zentralbank (EZB) und der im Jahr 2002 beschlossenen Strukturreform der Deutschen Bundesbank vorgenommen. Insbesondere die Differenzierung zwischen einer Verwendung in der Zentrale, in den Hauptverwaltungen und in den Filialen der Bundesbank trägt der gewandelten Bedeutung der verschiedenen Stellen der Bundesbank im Rahmen der veränderten Struktur Rechnung. Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) hat der Gesetzgeber im Bereich des Zulagenwesens insgesamt maßvolle und zugleich zeitgemäße Erhöhungen vorgenommen, um die Zukunftsfähigkeit der Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und herausgehobene Funktionen sowie bereichsspezifische Besonderheiten angemessen widerzuspiegeln. Durch die Änderung der Bundesbankpersonal-Verordnung im Kontext des BesStMG wurde die Bankzulage für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank in der Zentrale und in den Hauptverwaltungen unter Berücksichtigung der Strukturentwicklungen des Zulagenwesens im Bereich des Bundes maßvoll, aber spürbar erhöht und orientiert sich an den durch das BesStMG vorgegebenen Rahmenbedingungen unter Fortschreibung der gesetzlichen Neuregelung der Bankzulage im Jahre Abgeordneter Michael Leutert (DIE LINKE.) Wie hoch war bzw. ist der Derivatebestand des Bundes zur Zinsabsicherung (bitte für die Jahre 2005 bis 2020 einzeln angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 18. Februar 2020 Zinsswaps werden im Schuldenwesen des Bundes nicht zur Absicherung gegen eine bestimmte Zinsentwicklung eingesetzt, sondern dienen gemäß 2 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken in Verbindung mit den begebenen Bundeswertpapieren.
13 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/17308 Der Derivatebestand des Bundes hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt: Jahr Nominalvolumen am Jahresende (in Mrd. Euro) , , , , , , , , , , , , , , , ,9 11. Abgeordneter Michael Leutert (DIE LINKE.) Hat die Bundesregierung angesichts des schon längerfristig niedrigen Zinsniveaus Opportunitätskostenberechnungen über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Zinsabsicherungsgeschäften getätigt (Opportunitätskostenberechnung bitte für den Zeitraum von 2012 bis 2020 angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 18. Februar 2020 Da Zinsswaps im Schuldenwesen des Bundes nicht zur Absicherung gegen eine bestimmte Zinsentwicklung eingesetzt werden und keine eigenständige Derivatestrategie verfolgt wird, werden keine separaten Opportunitätskostenberechnungen für das Derivateportfolio durchgeführt. Durch den Einsatz von Zinsswaps wird die Zinsbindungsstruktur des Schuldenportfolios so modifiziert, dass sich eine Verbesserung der Kosten- und Risikostruktur des Gesamtportfolios, bestehend aus Wertpapieren und Derivaten, ergibt. Je nach der Zusammensetzung des Wertpapierportfolios und der Ausrichtung der Portfoliostrategie wurden Zinsswaps in der Vergangenheit zur Verlängerung oder Verkürzung der Portfoliolaufzeiten und zur Umstrukturierung zwischen den Laufzeitklassen eingesetzt. Interne Modellrechnungen über die Entwicklung von Kosten- und Risikokennziffern für das Gesamtportfolio werden durchgeführt.
14 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 12. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) In welchem wertmäßigen Umfang hat die Bundesregierung Dienstleitungen der sogenannten Big Four der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (KPMG, Deloitte, Ernst Young, PwC) seit 11. Juli 2016 in Anspruch genommen, und wie oft haben seit 11. Juli 2018 Vertreterinnen und Vertreter der Big Four in Beratungsgremien, Konsultationen etc. der Bundesregierung teilgenommen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 21. Februar 2020 Die erbetenen Informationen wurden unter Beteiligung des Ressorts erhoben und in der beigefügten Anlage zusammengefasst.
15 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/17308
16 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13. Abgeordnete Ulrike Schielke- Ziesing (AfD) Wie viele Fälle von Rückforderungen im Zusammenhang mit Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (vgl. b i t. l y / 2 S F 6 vjv, in sog.,,zür-fälle ) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 in Deutschland festgestellt, und zu wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 an den ausländischen Träger (,,ersuchte Partei, Artikel 75 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009) gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 21. Februar 2020 Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es im Jahr 2019 insgesamt Rückforderungen von Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Zur Anzahl der Beitreibungsersuchen an ausländische Träger nach der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 im Jahr 2019 liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. 14. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung weiterhin die Grundsteuer C vor dem 1. Januar 2025 einzuführen, wie es in Artikel 6 der ursprünglichen Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Bundestagsdrucksache 19/14338) vorgesehen war, und falls dies nicht geplant ist, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 20. Februar 2020 Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sah keine Einführung der Grundsteuer C vor dem 1. Januar 2025 vor. Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig keine frühere Einführung eines solchen gesonderten Hebesatzrechts bei der Grundsteuer.
17 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 11 Drucksache 19/ Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Klärung der noch offenen Anwendungsfragen bei 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus (www. stgt-mv.de/static/stgt/dateien/kommunalfinanz en/prioritprozentc3prozenta4tenlisteprozent20a nwendungsfragenprozent2zumprozent2prozentc ZProzentA7ProzentZOZbProzentZOUStG.pdf), und wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Sinne der Entschließung des Bunderats (Bundesratsdrucksache 492/19) den Optionszeitraum bis zur Anwendung von 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre zu verlängern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 21. Februar 2020 Die Neuregelung des 2b UStG zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde auf Grundlage unionsrechtlicher Vorgaben mit Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 geschaffen. Der Gesetzgeber hat eine optionale Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Das BMF klärt in diesem Zusammenhang fortlaufend Anwendungsfragen des 2b Umsatzsteuergesetz mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Das BMF prüft derzeit entsprechend der Bundesrats-Entschließung vom 20. Dezember 2019 (Bundesratsdrucksache 492/19) eine Verlängerung der Übergangsfrist, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Vorgaben. Dabei zeichnet sich bereits jetzt ab, dass eine mögliche Verlängerung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen dürfte. 16. Abgeordneter Andreas Wagner (DIE LINKE.) Wie viele Gebäude der Bundesministerien inklusive ihrer nachgeordneten Behörden sind mit Photovoltaikanlagen mit welcher Fläche ausgestattet (bitte je Bundesministerium auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 20. Februar 2020 Von den im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) von den Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden als Dienstliegenschaften genutzten Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind 74 Liegenschaften mit insgesamt 113 Photovoltaikanlagen ausgestattet. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung der Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen auf die einzelnen Ressorts.
18 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bundesministerium Anzahl inkl. nachgeordneter Bereiche AA 2 BMAS 1 BMBF 1 BMEL 3 BMF 6 BMG 1 BMI 10 BMJV 6 BMU 8 BMVg 18 BMVI 8 BMWi 5 BMZ 1 Sonstiges 4 Zur (Modul-)Fläche liegen keine Informationen vor, da diese nicht erhoben wird. Die BImA ist bestrebt, weitere Dienstliegenschaften zur Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen zu nutzen. 17. Abgeordnete Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei wie vielen Wohnungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in angespannten Wohnungsmärkten in Großstadtregionen, die von Landesregierungen durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sind ( 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), die Bestands- sowie die Erstund Neuvermietungsmieten auf 10 Euro/m 2 /nettokalt bereits herabgesetzt, wie es seit dem Haushaltsvermerk 60.4 im Einzelplan 60 des Bundeshaushaltsplans 2020 möglich ist, und wo wird die Herabsetzung geprüft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 21. Februar 2020 Nach Maßgabe des Haushaltsvermerks Nr zu Titel des Kapitels 6004 des Bundeshaushaltsplans sind die Bestandsmieten der im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehenden Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und in Großstadtregionen, bei denen bis zum 1. Januar 2020 ein Mietzins von mehr als 10 Euro/m 2 (nettokalt) festgesetzt worden war, von den betreffenden Hauptstellen der BImA überprüft worden. Der nachfolgenden Aufstellung sind die Standorte sowie die Anzahl der Bestandsmietverhältnisse zu entnehmen, bei denen nunmehr zeitnah eine entsprechende Anpassung der Miete auf 10 Euro/m 2 (nettokalt) mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erfolgt:
19 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13 Drucksache 19/17308 Land Stadt Anzahl der Sachverhalte Baden-Württemberg Böblingen 1 Freiburg 33 Müllheim 2 Stuttgart 5 Bayern Füssen 1 München 560 Neu-Ulm 1 Nürnberg 1 Oberaudorf 1 Pullach 1 Berlin Berlin 15 Hamburg Hamburg 10 Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 7 Köln 8 Überdies wurden seit dem 1. Januar 2020 bundesweit 240 BImA-eigene Wohnungen neu vermietet. Die Mietwertfestsetzung erfolgte in diesen Fällen unterhalb von 10 Euro/m 2 (nettokalt). 18. Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von sogenannten Share Deals an den gesamten Immobilientransaktionen in Deutschland von 2015 bis 2019 (orientiert an Größe bzw. Anzahl der transferierten Immobilien/Wohneinheiten; bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach Anteilsänderungen an den immobilienbesitzenden (Personen- oder Kapital-)Gesellschaften größer und kleiner der Beteiligungsschwelle von 95 Prozent), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Schlussfolgerung aus einer Studie des ifo-instituts Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.v., wonach die Grunderwerbsteuer tendenziell zu einer Verringerung der Immobilienpreise führt (vgl. ifo Working Papers, Who Bears the Burden of Real Estate Transfer Taxes?, 308/2019)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 17. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie hoch der Anteil von sogenannten Share Deals an den gesamten Immobilientransaktionen in Deutschland von 2015 bis 2019 ist. Bezüglich der Höhe der Steuersätze der Grunderwerbsteuer nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Mit der Einfügung von Artikel 105 Absatz 2a Satz 2 des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform von 2006 wurde den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis für die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer zugewiesen (vgl. auch Gesetzesbegründung auf Bundestagsdrucksache 16/813, S. 20).
20 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat 19. Abgeordnete Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welches Referat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat führt die Fachaufsicht über die integrationsbegleitende Kinderbetreuung aus (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/10441)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 18. Februar 2020 Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat führt das Referat H I 2 (Rechtsangelegenheiten und Maßnahmen der Integration) in Integrationsangelegenheiten die Fachaufsicht über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und damit auch über die BAMF-Förderung der von den Kursträgern organisierten integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 30 auf Bundestagsdrucksache 19/10441 und 23 auf Bundestagsdrucksache 19/16423 verwiesen. 20. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Bezieht sich nach Auffassung der Bundesregierung die vom damaligen Parlamentarischen Staatsekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz via Twitter am 11. November 2018 verbreitete-einschätzung, Die #AfD und #Gauland sind giftiger Abschaum ( ?lang_de) ausschließlich auf die neuen Bundesländer, für die er zukünftig als Ostbeauftragter der Bundesregierung zuständig ist, oder auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland und insbesondere sein bisheriges Tätigkeitsfeld im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestages, dem auch ich angehöre? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 20. Februar 2020 Der in der Frage zitierte Twitter-Account wird von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz privat genutzt und nicht in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär. Zur Kommunikation über private Twitter-Accounts nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
21 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 15 Drucksache 19/ Abgeordneter Lars Herrmann (fraktionslos) Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung der neuen Beihilfe-App ( und.de/de/das-bva/digitalisierung/beihilfe-ap p/beihilfeapp_node.html) für die Beihilfeberechtigten der Bundespolizei verfügbar sein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 19. Februar 2020 Die Bundespolizei gehört nicht zum Kundenkreis des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für den die Beihilfe-App zur Verfügung steht, sondern sie bearbeitet die Beihilfeanträge der beihilfeberechtigten Personen selbst. Das für die Beihilfefestsetzung bei der Bundespolizei genutzte Fachverfahren lässt aus technischen Gründen die Implementierung der Beihilfe-App nicht zu. 22. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, dass der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU), die Partei Alternative für Deutschland (AfD) am 11. November 2018 öffentlich als,,giftigen Abschaum bezeichnet hat ( witter.com/wanderwitz/status/ )? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 20. Februar 2020 Der in der Frage zitierte Twitter-Account wird von Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Marco Wanderwitz privat genutzt und nicht in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär. Zur Kommunikation über private Twitter-Accounts nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 23. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz (CDU), wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) giftiger Abschaum sei ( s/ ), und hält die Bundesregierung die Bezeichnung Abschaum durch Parlamentarische Staatssekretäre gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages grundsätzlich für angemessen?
22 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 20. Februar 2020 Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie oft haben Parlamentarische Staatssekretäre nach Kenntnis der Bundesregierung bisher öffentlich Mitglieder des Deutschen Bundestages als Abschaum bezeichnet, und fällt dieser Begriff unter die Definition der Bundesregierung für Hate Speech und Hetze im Internet ( bund.de/shareddocs/downloads/de/publikatione n/themen/heimat-integration/nap.pdf? blob=pub licationfile&v=7, S. 35)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 20. Februar 2020 Hinsichtlich der Fragestellung im ersten Halbsatz wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Die Bewertung, ob ein Beitrag im Internet im Einzelfall als strafbares Hassposting zu werten ist, obliegt den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die Bundesregierung nimmt hierzu nicht Stellung. 25. Abgeordneter Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 26. Abgeordneter Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer (welche Institution) hat die Satzung der Bundesstiftung Bauakademie verfasst, und wann erfolgte der entsprechende Kabinettsbeschluss? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Bundesstiftung Bauakademie gegründet? Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 20. Februar 2020 Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet: Die Mittel für die Wiedererrichtung des Bauakademiegebäudes und die institutionelle Förderung der neuen Bundesstiftung hat der Haushaltsgesetzgeber in den Bundeshaushalt eingeplant und beschlossen. Bei der Bundesstiftung Bauakademie handelt es sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung. Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige verbindliche Erklärung des Stifters, eine rechtsfähige Stiftung errichten und hierzu
23 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 17 Drucksache 19/17308 einen bestimmten Teil seines Vermögens einem von ihm bestimmten Zweck widmen zu wollen (vgl. 81 Absatz 1 Satz 2 BGB). Mit dem Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Stiftungssatzung erhalten ( 81 Absatz 1 Satz 3 BGB). Das Stiftungsgeschäft für die Errichtung der Bundesstiftung Bauakademie wurde im Januar 2019 vom Stifter (Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) unterzeichnet und notariell beurkundet. Die Bundesstiftung wurde im Anschluss von der Stiftungsaufsicht des Landes Berlin anerkannt und ihre Gemeinnützigkeit von der Berliner Finanzverwaltung bestätigt. 27. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung den aus meiner Sicht erfolgreichen kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik im Hamburger Volksparkstadion, der von den zuständigen Behörden und der Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur des Deutschen Fußball-Bund e. V. genehmigt wurde (vgl. nehmigt-hsv-kontrollierten-abbrand-vonrauchtoep fen /?no_cache=1&chash=408be0eddee7f 9ba6a3b ae342, aufgerufen am 10. Februar 2020), und inwiefern verändert dieser die Haltung der Bundesregierung gegenüber Modellprojekten zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien, wie sie auf Bundestagsdrucksache 19/11842 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in Fußballstadien der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dargelegt wurde? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 17. Februar 2020 Die Genehmigung erfolgte in Zuständigkeit des Landes Hamburg. Von der Bewertung von Maßnahmen in Zuständigkeit der Länder sieht die Bundesregierung ab. Die Haltung der Bundesregierung gegenüber Modellprojekten zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien ist unverändert wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in Fußballstadien auf Bundestagsdrucksache 19/11842 beschrieben.
24 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 28. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den bei der 211. Sitzung der Innenministerkonferenz diskutierten Vorschlägen zur Strafverschärfung bzw. Schaffung eines Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik und zu teilweise geforderten Gesetzesänderungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Störern Sport (vgl. deutsche.de/politik/fluechtlinge-luebeck-innenmi nistererwaegen-haertere-strafen-fuer-gewalt-in-sta dien-dpa.urn-newsml-dpa-com , aufgerufen am 10. Februar 2020), und welche Gesetzesinitiativen plant sie daraufhin zu ergreifen? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 17. Februar 2020 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die 211. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) vom 4. bis 6. Dezember 2019 in Lübeck die in der Fragestellung genannten Vorschläge präzisiert und dazu wie folgt Stellung genommen hat: Die IMK nimmt den Ergebnisbericht Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen/ Strafverschärfung bzw. Schaffung eines Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik (Stand: 10. Juli 2019) zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, dass Änderungen und Ergänzungen bei den 40 und 41 des Sprengstoffgesetzes geeignet sind, der gesellschaftlichen Missbilligung wie auch der tatsächlichen Gefährlichkeit des Umgangs mit Pyrotechnik Ausdruck zu verleihen. Die IMK beauftragt den Arbeitskreis II zu prüfen, ob nicht bereits heute durch Anwendung des 44 des Strafgesetzbuches (StGB) eine ausreichende Grundlage zur Einwirkung auf Gewalttäter Sport durch Nebenstrafen (Fahrverbote) besteht und ob darüber hinaus eine Änderung des 69 StGB erforderlich ist. Die Bundesregierung wird die Vorschläge, insbesondere zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, prüfen. Die sich aus dem Prüfergebnis ergebenden Gesetzesinitiativen sind derzeit nicht absehbar.
25 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 19 Drucksache 19/ Abgeordneter Frank Magnitz (AfD) Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung des Entwurfes des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) wird (Bundestagsdrucksache 19/16428) dazu führen, dass auch für Privatpiloten alle zwölf Monate eine Zuverlässigkeitsüberprüfung fällig wird, da das deutsche Recht im Gegensatz zum EU-Recht nicht zwischen normaler und erweiterter Zuverlässigkeitsüberprüfung unterscheidet, und bedeutet die nicht aufschiebende Wirkung im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Auffassung der Bundesregierung, dass alle deutschen Flieger von Motorseglern bis zur erbrachten ZÜP Flugsperre haben, so die Gesetzesänderung kommt? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 19. Februar 2020 Bei der in Deutschland durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung handelt es sich aufgrund der hier geltenden Standards um eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sinne des neuen EU-Rechts. Diese Überprüfung wird bei allen überprüfungspflichtigen Personen im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes durchgeführt. Der konkrete Personenkreis ist in 7 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes beschrieben. Eine deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung bleibt auch weiterhin fünf Jahre gültig. Der zu überprüfende Personenkreis und das Verfahren bleiben insofern unverändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Widerruf oder eine Rücknahme einer Zuverlässigkeitsfeststellung keine aufschiebende Wirkung haben. Die Regelung betrifft also eine Konstellation, in der eine bestehende Zuverlässigkeitsfeststellung ein Verwaltungsakt von der Behörde widerrufen oder zurückgenommen wird und die betroffene Person hiergegen Rechtsbehelf einlegt. Darüber hinaus bewirkt die Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine Veränderung in Bezug auf die Bestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber von Segelfluglizenzen, die den Betrieb von Motorseglern einschließt. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Inhaber einer Segelfluglizenz nach 1 Absatz 2 Nummer 4 (eingeschlossen Motorsegler) ist weiterhin nicht erforderlich.
26 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 30. Abgeordneter Frank Magnitz (AfD) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährleistung der in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) enthaltenen Gleichheitsrechte, auch für Deutsche gegenüber den Menschen afrikanischer Abstammung vor dem Hintergrund der in der im September 2019 durch die im EU- Parlament mehrheitlich verabschiedeten Entschließung, zu der in den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa enthaltenen Forderung, bei Menschen afrikanischer Abstammung für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen, sicherzustellen (Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa 2018/2899 RSP)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 19. Februar 2020 Zur grundsätzlichen Beurteilung der Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung wird auf die Beantwortung der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/16423 verwiesen. Im Hinblick auf das Thema Wohnverhältnisse teilt die Bundesregierung mit, dass mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen hat, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Einen Schwerpunkt bildet dabei beispielsweise die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Der Bund stellt den Ländern hierfür jeweils 1 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Außerdem ist am 1. Januar 2020 das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft getreten, mit dem das Leistungsniveau des Wohngeldes und dessen Reichweite erhöht wird. Zudem wird das Wohngeld ab 2022 regelmäßig alle zwei Jahre an die Einkommensund Mietentwicklung angepasst. Eine Übersicht über weitere Maßnahmen und den Umsetzungsstand der Wohnraumoffensive bietet der Vierte Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Stand der Umsetzung der auf dem Wohngipfel 2018 beschlossenen Maßnahmen (Ausschussdrucksache 19(24)169). 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ( vice/presse/presseinformationen/kb0320.aspx), die zum Zeitpunkt der Verlängerung der Wohnsitzauflage im Juni 2019 noch nicht vorlag, eine Änderung der Wohnsitzregelung, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die nachgewiesenen Nachteile der Wohnsitzregelung bei der Beschäftigungsaufnahme auszugleichen?
27 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 21 Drucksache 19/17308 Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 20. Februar 2020 Die Bundesregierung plant aufgrund der Ergebnisse der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) derzeit keine Änderung der Wohnsitzregelung. Die Studie bezieht sich nach eigener Aussage nur auf einen sehr kurzen Beobachtungszeitraum (Seite 11) und betrifft überdies nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtkomplex der Wohnsitzregelung nach 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), nämlich sogenannte regionale Wohnsitzauflagen, die die Bundesländer nach den Absätzen 2 bis 4 jener Regelung verhängen können. Mit Blick auf derartige, von Land zu Land verschiedene regionale Wohnsitzauflagen werden Schätzergebnisse benannt, nach denen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Personen, die einer regionalen Wohnsitzauflage unterliegen, um ca. 6 Prozent geringer ist als von Personen, für die das nicht zutrifft. Die den Ländern offenstehende Binnenverteilung orientiert sich jedoch nicht allein an der Arbeitsmarktintegration, sondern auch an dem zur Verfügung stehenden Wohnraum und an den Möglichkeiten des Spracherwerbs. Zum letztgenannten Integrationsfaktor führt der IAB- Kurzbericht sogar aus, empirische Studien enthielten Belege dafür, dass sich die Konzentration der eigenen ethnischen Gruppe negativ auf den Erwerb von Sprechkenntnissen auswirken kann (S. 5), wobei die Studie selbst hierzu keinen Zusammenhang herstellt. Wegen des kurzen Beobachtungszeitraums und des beschränkten Untersuchungsgegenstands ob und wie sich die gesetzliche Wohnsitzpflicht nach 12a Absatz 1 AufenthG auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit auswirkt, wurde von vornherein nicht untersucht sieht die Bundesregierung derzeit weder Anlass für eine Revision der Wohnsitzregelung noch für Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Wirkungen der von den Ländern ausgesprochenen regionalen Wohnsitzauflagen. Abschließend sei darauf verwiesen, dass eine Wohnsitzverpflichtung gerade nicht besteht, wenn ein Schutzberechtigter eine Erwerbstätigkeit außerhalb des ihm zugewiesenen Gebiets aufnimmt, mit der er mindestens 748 Euro (Stand Februar 2020) verdient. 32. Abgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE.) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Strukturen und Aktivitäten von Combat 18 in Rheinland-Pfalz, insbesondere hinsichtlich der Einbindung und Aktivitäten des mutmaßlichen Mitglieds der Organisation aus der Region Trier, bei dem am 23. Januar 2020 eine Hausdurchsuchung stattfand ( heinland-pfalz/seehofer-verbietet-rechtsextreme- Gruppe-Combat-18-Durchsuchungen-auch-in-Rh einland-pfalz,combat-18-durchsuchungen-in-rp-1 00.hmtl)? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 19. Februar 2020 Combat 18 Deutschland war bis zum Verbot des Vereins bundesweit aktiv. Neben einer Führungsebene liegen Erkenntnisse über einzelne regionale Sektionen vor, die jeweils von einem Leiter angeführt wurden.
28 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode In Rheinland-Pfalz befand sich eine dieser regionalen Sektionen. Die Sektion Combat 18 Rheinland-Pfalz veranstaltete regelmäßige interne Treffen im kleinen Rahmen und nahm auch an den bundesweiten Treffen der Gruppierung teil. Bei der Person aus dem Raum Trier, bei der Durchsuchungen am 23. Januar 2020 im Zusammenhang mit dem Vollzug des Vereinsverbots stattgefunden haben, handelte es sich um ein Mitglied und einen wesentlichen Akteur von Combat 18 Deutschland. Er beteiligte sich unter anderem als Ordner bei rechtsextremistischen Musikkonzerten, die von Combat 18 Deutschland (mit-)organisiert worden waren. 33. Abgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE.) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Personen aus Rheinland- Pfalz an bundesweiten und internationalen Aktivitäten und Netzwerken von Combat 18, Blood and Honour und Hammerskins, insbesondere hinsichtlich des mutmaßlichen Mitglieds von Combat 18 aus der Region Trier ( wraktuell/rheinland-pfalz/swr-recherche-nach- Durchsuchungen-Mutmassliches-Combat-18-Mit glied-frueher-im-npd-umfeld-aktiv,combat-18- mitglied-trierweiler-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 19. Februar 2020 Die Person aus dem Raum Trier war Mitglied von Combat 18 Deutschland und nahm in diesem Zusammenhang an Veranstaltungen der Vereinigung wie internen Treffen oder rechtsextremistischen Musikkonzerten teil. Über eine Einbindung seiner Person in Aktivitäten und Netzwerke von Blood and Honour oder Hammerskins liegen keine Erkenntnisse vor. Zu Erkenntnissen über die Beteiligung von weiteren Personen aus Rheinland-Pfalz an bundesweiten und internationalen Aktivitäten und Netzwerken von Combat 18, Blood and Honour und Hammerskins können keine Angaben gemacht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus ( 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). Durch eine Stellungnahme zu Erkenntnissen über Personen eines Bundeslands innerhalb einer bzw. mehrerer Organisationen außerhalb der Verfassungsschutzberichte könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich daher, dass eine Beantwortung hinsichtlich etwaiger Erkenntnisse über die Beteiligung von weiteren Personen aus Rheinland-Pfalz an bundesweiten und internationalen Aktivitäten und Netzwerken von Combat 18, Blood and Honour und Hammerskins durch das BfV nicht erfolgen kann. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Auf-
29 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 23 Drucksache 19/17308 gabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 34. Abgeordneter Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fälle M. R. und H. A. M. in Bahrain, bei denen Folter zur Erzwingung von Geständnissen angewendet worden sein soll (vgl. g/en/latest/news/2020/01/bahrain-deathsentencesupheld-for-two-men-tortured-to-confess/), und inwiefern setzt sie sich für die Belange der Inhaftierten ein? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 20. Februar 2020 Die Fälle M. R. und H. A. M. sind der Bundesregierung bekannt. Vertreter der deutschen Botschaft in Manama nahmen als Beobachter am Prozess teil. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, 2014 einen Polizeibeamten getötet zu haben. Im selben Jahr wurden die Angeklagten erstinstanzlich zum Tode verurteilt, unter anderem auf Grundlage eines Geständnisses der Angeklagten. Menschenrechtsorganisationen gaben an, dass dies unter Anwendung von Folter erfolgt sei, woraufhin die Fälle von der bahrainischen Special Investigation Unit (SIU) überprüft wurden, die bei konkreten Vorwürfen von Folter oder Misshandlung mögliche Regierungsverantwortung untersucht. Aufgrund von Folterspuren am Körper der beiden Angeklagten empfahl die SIU die Wiederaufnahme des Verfahrens. Bei dem wieder aufgenommenen Verfahren berief sich der Gerichtsmediziner, auf dessen Bericht die Wiederaufnahme zurückging, auf Erinnerungslücken und gab an, die damals festgestellten Verletzungen ließen nicht auf Übergriffe oder Folter schließen. Daraufhin bestätigte das Gericht am 8. Januar 2020 die Todesurteile gegen die beiden Angeklagten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der bahrainischen Regierung kontinuierlich auf verschiedenen Ebenen für die Menschenrechte in Bahrain ein. Gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union wird die Bundesregierung auch das zu erwartende Revisionsverfahren aufmerksam verfolgen.
30 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 35. Abgeordneter Dr. Roland Hartwig (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des US-Außenministers Mike Pompeo vor Journalisten in Kiew am 21. Januar 2020, die Ukraine habe die Krim für immer verloren und Russland ist kein Land, dem man etwas wegnehmen kann ( uropa/97706-pompeo-in-kiew-ist-verloren-russlan d-gibt-sie-nicht-zurprozentc3prozentbcck/)? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 20. Februar 2020 Die Bundesregierung kommentiert Medienberichte über Aussagen von Vertretern anderer Regierungen grundsätzlich nicht. Unabhängig hiervon wurden zitierte Aussagen durch die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in der Ukraine ausdrücklich dementiert. Die Bundesregierung erkennt die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch die Russische Föderation nicht an. Sie setzt sich für die Wiederherstellung der vollen Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine ein. 36. Abgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE.) Welche Vorschläge beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung das sechsseitige EU-Dokument, das sich laut Presseberichterstattung mit der Wiederaufnahme des maritimen Teils der Operation Sophia befassen soll ( ration-sophia-plan-migrant-redistribution-leakeddocument/), konkret zur Ausschiffung aus Seenot geretteter Flüchtlinge (bitte möglichst genau auf die beiden im Artikel erwähnten Optionen eingehen: Verteilmechanismus auf Basis des Flaggenstaats und Verteilmechanismus auf Basis der Absichtserklärung von Malta vom 23. September 2019), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorschlägen? Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 19. Februar 2020 Die Bundesregierung befindet sich derzeit mit den europäischen Partnern in Brüssel in laufenden Verhandlungen, um einen stärkeren europäischen Beitrag im Lichte der Ergebnisse der Libyen-Konferenz in Berlin zu prüfen. Hierzu wurden zuletzt auf dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 17. Februar verschiedene Ansätze unter Einbeziehung der EUNAVFOR MED Operation Sophia diskutiert. Die EU-Außenminister haben sich dabei auf die Schaffung einer neuen Operation im Mittelmeer geeinigt, die Luftaufklärung, Satellitenaufklärung und seegehende Einheiten umfassen soll. Darüber hinaus haben sich die Außenminister darauf verständigt, Operation Sophia nach Auslaufen des EU-Mandats am 31. März 2020 zu beenden. Es wird ferner auf die regelmäßigen mündlichen Ausschuss- und Obleuteunterrichtungen zum Stand der Verhandlungen verwiesen. Den Inhalt
31 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 25 Drucksache 19/17308 des in der Frage genannten internen non-papers der EU gibt die Bundesregierung nicht schriftlich wieder. 37. Abgeordnete Gyde Jensen (FDP) Gab es seitens der Bundesregierung eine Anordnung bzw. Empfehlung an Vertreter des Auswärtigen Amts, sich öffentlich und gegenüber Dritten nicht zur Situation in der chinesischen Provinz Xinjiang und der Verfolgung der muslimischen Minderheiten der Uiguren zu äußern, und falls nein, wieso gibt es seit den unmittelbaren Reaktionen auf die China Cables im Dezember 2019 keine öffentlichen Äußerungen mehr dazu (www. rnd.de/politik/menschenrechts-beauftragte-zu-chi na-nicht-wegducken-mwgbldtdlrctcxed EJJOXCCFU.html)? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. Februar 2020 auf die Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/17175 wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich bilateral regelmäßig gegenüber China sowie in multilateralen Foren für die Einhaltung der Menschenrechte in Xinjiang ein und wird dies weiterhin tun. Darüber hinaus hat sich der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas zuletzt anlässlich des Strategischen Dialoges mit dem chinesischen Außenminister Wang Yi am 13. Februar 2020 öffentlich zur Lage in Xinjiang geäußert. 38. Abgeordneter Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Veränderungen wird es bei der zweiten Monitoringrunde des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte im Vergleich zur ersten geben, und welche empirische Grundlage lässt die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund, dass eine wissenschaftliche Studie in Bezug auf die umsatzstärksten 20 deutschen Unternehmen aufzeigte, dass keines ausreichende Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ergriffen hatte ( s/respect/prozent20forprozent20humanprozent2 0Right_FullProzent20Report_PUBLIC.pdf), zu der Annahme kommen, dass in der zweiten Monitoringrunde ein positiveres Ergebnis erzielt werden könnte?
32 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 17. Februar 2020 Der Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) berät aktuell über den umfassenden Berichtsentwurf zu den Ergebnissen der Erhebung 2019 und hinsichtlich weiterer Schlussfolgerungen für das Verfahren. Die Bundesregierung war an der Erstellung der erwähnten Benchmarking-Studie des Business and Human Rights Ressource Center nicht beteiligt und kann daher keine Einschätzung zur Validität der dort angewandten Methode geben. Die Studie verfolgt einen anderen methodischen Ansatz als das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) daher sind die Ergebnisse der beiden Erhebungen nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. 39. Abgeordneter Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung für die Fortsetzung der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) beim Sondergipfel der EU am 20. Februar 2020 unbedingt am Verhandlungsmandat fest, das Volumen des MFR auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen, und wenn ja, wie ist diese Haltung mit den Schlussfolgerungen vereinbar, die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 12. Dezember 2019 (vgl. EUCO 29/19) angenommen hat und die unter (3.) das Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 mit dem europäischen Green Deal verbindet, obwohl die Begrenzung des MFR auf 1 Prozent eine Kürzung der verfügbaren Mittel im EU-Haushalt und damit nach meiner Auffassung auch für die Finanzierung des EU Green Deal bedeutet? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/15281 vom 19. November 2019 verwiesen. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung die Vorlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission zum European Green Deal. Das Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 ist nach Auffassung der Bundesregierung mit ihrer Positionierung zum MFR vereinbar.
33 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 27 Drucksache 19/ Abgeordneter Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei welchen der sieben Verhandlungspositionen, die die Gespräche zwischen dem Präsidenten des Europäischen Rates und von den Sherpas der Staats- und Regierungschefs Ende Januar dieses Jahres (vgl. BRUEEU_ _68092) als sieben Erkenntnisse für die Fortführung der weiteren Verhandlungen über die Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union erbracht haben, konnten durch Zugeständnisse der Vertreterin bzw. des Vertreters der Bundesregierung Fortschritte für eine Einigung im Europäischen Rat am 20. Februar 2020 erreicht werden (bitte jeweils unter präziser Angabe der ursprünglichen und der revidierten deutschen Verhandlungsposition beantworten), und welche Bereiche sind im Europäischen Rat weiterhin strittig? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Drucksache 19/15281 vom 19. November 2019 verwiesen. 41. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkrete Unterstützung wird die Bundesregierung der türkischen Küstenwache, wie die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Besuch am 24. Januar 2020 in Aussicht gestellt hat ( a-merkel-stellt-weitere-hilfe-fuer-fluechtlinge-inaussicht-a-7ab1bfb7-05f6-4c1c-b9b6-bc06bcce cea3) anbieten, und wie wird sie sicherstellen, dass sie damit kein menschenrechtsverletzendes Handeln unterstützt, insbesondere vor dem Hintergrund von Berichten, dass die türkische Küstenwache wiederholt Menschenrechtsverletzungen begangen hat, indem sie beispielsweise Flüchtlingsboote auf See gerammt und abgedrängt hat ( isation-vor-merkels-ankara-reise-eutuerkei-dea1-i st-ein-einziges-desaster-1763/)? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Die Bundesregierung hat der Türkei Unterstützung bei der Beschaffung von Bootsmotoren und Ersatzteilen sowie bei Schulungen im Bereich Wartung der technischen Ausstattung der türkischen Küstenwache angeboten. Die Umsetzung wird derzeit geprüft. Die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union (EU) und der Türkei leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Flüchtlinge in
34 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode der Türkei und zur Prävention irregulärer Migration. Dazu gehört auch die Bekämpfung der illegalen Aktivitäten von Schleppern. Die türkische Küstenwache trägt wesentlich dazu bei, gefährliche Überfahrten zu verhindern. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass die türkische Küstenwache sich weiterhin an internationales Recht und entsprechende Standards hält. 42. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung der umstrittenen Schutzzone für syrische Geflüchtete in Nordostsyrien nach dem dortigen Einmarsch der Türkei, den Bundesaußenminister Heiko Maas als völkerrechtswidrig bezeichnet hat ( i , one-in-syrien-tuerkei-hofft-auf-deutsche-unterstue tzung/ html)? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Zur Bewertung der in der Frage genannten türkischen Vorhaben wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 14a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/15248 vom 15. November 2019) sowie auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Oktober 2019 ( s/press-releases/2019/10/14/council-conclusions-on-north-east-syria/) verwiesen. 43. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Aktivitäten der Türkei auf dem völkerrechtswidrig besetzten Territorium in Syrien ( aad5c6a6eae95eb77gfcba/WD pdf-data.pdf) beim Bau von Einrichtungen für Flüchtlinge unterstützen, wie es die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 24. Januar 2020 der Türkei in Aussicht gestellt hat ( merkel-stellt-erdogan-bei-türkei-besuch-eu-geld-f ür-türkische-flüchtlingsheime-in-syrien-in-aussich t/a )? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 24. Januar 2019 zugesagten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro sind auf Grundlage des von den Vereinten Nationen ermittelten Bedarfs ausschließlich für Maßnahmen der humanitären Hilfe für syrische Binnenvertriebene in Nordwestsyrien (Idlib) vorgesehen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen soll dabei auf der Schaffung angemessener Unterkünfte für die akut von
35 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 29 Drucksache 19/17308 Binnenvertreibung betroffenen Menschen liegen. Zu den Umsetzungsmodalitäten steht die Bundesregierung derzeit mit verschiedenen humanitären Organisationen im Gespräch. 44. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegt das Ergebnis des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Prüfung der Pläne zur Einrichtung einer Schutzzone in Nordsyrien und ein Ergebnis über die Gespräche des UNHCR mit der türkischen Regierung ( inge-freiwillige-ausreise-aus-der-türkei) der Bundesregierung bereits vor, und falls ja, kommt der UNHCR nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Ansiedlung syrischer Flüchtlinge in der Zone freiwillig, sicher und in Würde geschehen könne, falls nein, warum will die Bundesregierung Aktivitäten der Türkei auf dem von Ankara völkerrechtswidrig besetzten Territorium unterstützen? Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 21. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse des UNHCR im Sinne der Fragestellung vor. UNHCR vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass die Bedingungen für eine Flüchtlingsrückkehr nach Syrien in Sicherheit und Würde aktuell nicht gegeben sind und besteht auf den Grundsatz der freiwilligen Rückkehr. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 43 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 45. Abgeordnete Sevim Dağdelen (DIE LINKE.) Trifft es zu, dass die Anlage 2 (Güter auf die der De-minimis -Grundsatz nicht angewendet wird) des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich nicht alle Kriegswaffen und Kriegswaffenteile der Kriegswaffenliste Teil B erfasst (z. B. Sprengkörper-Vorrichtungen und Feuerleiteinrichtungen), und wenn ja, welche Kriegswaffen und Kriegswaffenteile der Kriegswaffenliste Teil B sind im Einzelnen nicht Teil der Anlage 2?
36 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 19. Februar 2020 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Umsetzung des Aachener Vertrages auf Bundestagsdrucksache 19/16672 verwiesen. Die in der Frage zitierten Beispiele ( Sprengkörper-Vorrichtungen und Feuerleiteinrichtungen ) sind als solche nicht in der Kriegswaffenliste genannt und stellen damit keine Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen dar. 46. Abgeordnete Sevim Dağdelen (DIE LINKE.) Aus welchen bestehenden Gesetzen zur Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie internationalen Regelwerken leitet die Bundesregierung ab, dass eine Kriegswaffe bei Integration in ein übergeordnetes (Waffen-)System und Anwendung des De-minimis -Grundsatzes (vgl. Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern von 2000 und 2019, II.6) ihre Eigenschaft als eigenständige Kriegswaffe verliert und im Exportland ausfuhrrechtlich einen neuen Warenursprung begründet, so dass ihr Endverbleib nicht mehr kontrolliert und der Re-Export nicht mehr genehmigt werden muss ( nks.de/ghos)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 20. Februar 2020 Die in der Frage aufgezeigte Ableitung wird durch die Bundesregierung nicht vorgenommen; zudem ist der Text der Politischen Grundsätze von 2000 nach der Neufassung der Politischen Grundsätze im Juni 2019 nicht mehr maßgeblich. Die Frage des Verlustes der Kriegswaffeneigenschaft richtet sich allein nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), insb. nach 13a KrWaffKontrG sowie der Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen. Im Übrigen trifft die Bundesregierung Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen für Ausfuhren von Kriegswaffen im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des KrWaffKontrG, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung in der geschärften Fassung aus dem Jahr 2019, der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle von Militärgütern und Militärtechnologie in der Fassung vom 16. September 2019 und der Vertrag über den Waffenhandel. Die
37 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 31 Drucksache 19/17308 Sicherung des Endverbleibs einschließlich der Genehmigungsfähigkeit von etwaigen Re-Exporten ist ein maßgebliches Prüfkriterium im Genehmigungsverfahren. 47. Abgeordneter Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele männliche bzw. weibliche Antragstellende profitierten seit Einführung der E-Auto- Prämie jährlich von der Prämie (bitte Fallzahlen und Gesamtfördersummen getrennt nach Geschlecht pro Jahr aufschlüsseln), und wie viele männliche bzw. weibliche Angestellte profitierten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2017 bis 2019 vom sogenannten Dienstwagenprivileg (bitte Fallzahlen und Gesamtfördersummen getrennt nach Geschlecht pro Jahr nennen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 19. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele männliche bzw. weibliche Antragsstellende von der E-Auto-Prämie profitierten. Diese Daten werden bei der Antragsstellung nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen ebenfalls keine statistischen Daten darüber vor, bei wie vielen Angestellten die Dienstwagenbesteuerung Anwendung findet. 48. Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung der aufgrund des völkerrechtlichen Vertrags von Almelo vom 4. März 1970 die Kontrolle/Sicherstellung einer rein zivilen Geschäftstätigkeit der Firma URENCO obliegt, diese in den letzten Jahren befragt, ob es Gespräche zwischen URENCO und US-amerikanischen staatlichen Stellen insbesondere Energieministerium, Bundesverteidigungsministerium oder Militär über eine etwaige Versorgung des US-Militärs mit angereichertem Uran, insbesondere sogenannten High-Assay Low Enriched Uranium (HALEU) gab (ggf. bitte mit Angabe des Datums; vgl. Antwort der Bundesregierung vom 12. Februar 2020 auf meine Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 19/17175), und falls nein, wie begründet sie im Lichte diesbezüglicher öffentlicher Indizien wie insbesondere dem in der online zugänglichen Studie für die US Armee Study on the Use of Mobile Nuclear Power Plants for Ground Operations vom 26. Oktober 2018 enthaltenen Beleg eines diesbezüglichen Telefongesprächs zwischen einer dem US-Energieministerium unterstehenden Einrichtung und der Präsidentin von Urenco USA vom 27. März 2018, dass sie URENCO im Rahmen ihrer Kontrollpflichten aus dem Vertrag von Almelo hierzu
38 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode noch nicht befragt hat (vgl. Fußnote 3 auf Seite 5.3 in der Studie; ltext/u2/ pdf)? Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 17. Februar 2020 Eine Präsidentin von URENCO USA und besagtes Telefongespräch sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen postuliert der für die URENCO-Anlage in den USA maßgebliche Vertrag von Washington, dass alle Anreicherungs-Dienstleistungen nur für friedliche und nicht-explosive Zwecke erfolgen dürfen. Diese Rechtslage ist den beiden Partnern, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden, und dem Unternehmen bekannt. 49. Abgeordneter Oliver Luksic (FDP) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung alle notwendigen nationalen und europäischen Genehmigungen für die Erteilung bzw. Auszahlung von Subventionsmitteln im Rahmen der Förderung der Herstellung von Batteriezellen in Deutschland im Hinblick auf das geplante Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin vor, und welche Mittel plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2020 insgesamt für die Förderung der Herstellung von Batteriezellen in Deutschland einzusetzen (bitte nach Projekten aufschlüsseln; andelsblatt.com/politik/deutschland/gigafactory-i n-brandenburg-tesla-hofft-aufsubventionen/ html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 17. Februar 2020 In einer sozialen Marktwirtschaft ist es die Aufgabe privater Unternehmen, neue Technologien zu entwickeln, aufzubauen und marktfähig zu machen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schafft hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen und ist bereit, zeitlich begrenzte Anschubhilfe im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts zu leisten. Entscheidend ist, dass Unternehmen in Deutschland zusätzlich zur Förderung selber investieren. Aktuell arbeitet das BMWi mit der deutschen Industrie bereits an dem zweiten großen Projekt zur Batteriezellinnovation. Beide Projekte werden als sogenannte Important Projects of Common European Interest (IPCEI) realisiert. Auch die Firma Tesla bewirbt sich im Rahmen des zweiten IPCEI für eine Förderung in Deutschland für den Standort in Grünheide. Seit dem 20. November 2019 werden die Projekte für das zweite IPCEI- Projekt Batterien (mit Namen EUBatln ) bei der EU-Kommission im Rahmen einer Pränotifizierung eingereicht. Der Abschluss des Pränotifizierungsverfahrens ist für Mitte Februar 2020 vorgesehen. Somit dürfte für diese Unternehmensgruppe eine Notifizierung, die Voraussetzung für
39 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 33 Drucksache 19/17308 die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission ist, voraussichtlich im Sommer 2020 anstehen. Für die Unternehmen, für die bereits die beihilferechtliche Genehmigung im Rahmen des ersten Summer-IPCEI Batterien durch die Europäische Kommission vorliegt, werden derzeit die Förderbescheide erstellt. Somit stehen die Förderbedingungen und die Förderhöhe noch nicht abschließend fest. 50. Abgeordneter Frank Magnitz (AfD) Welche Kostenrisiken sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Summe für Deutschland, inklusive der von der Bundesregierung beantragten und vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2015 freigegebenen Mittel, für die Finanzierung und Entwicklung der neuen Weltraumrakete Ariane 6 (aufgeschlüsselt nach Jahren) insgesamt entstanden, und steht das Kostenrisiko nach Kenntnis der Bundesregierung der am Ariane-Programm beteiligten Nationen in einem Verhältnis zu den Kosten der Arbeitsplätze an den Standorten der jeweiligen Staaten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 20. Februar 2020 Die Bundesregierung beteiligt sich an der Finanzierung der Entwicklung der Ariane 6 insgesamt mit 833,8 Mio. Euro (zu gemischten Wirtschaftlichen Bedingungen, WB) für den Zeitraum 2015 bis Die nachstehende Tabelle zeigt diese finanzielle Beteiligung aufgeschlüsselt nach Jahren: In Mio. Euro gemischte WB Ariane 6 Entwicklung 2015 IST 2016 IST 2017 IST 2018 IST 2019 IST 2020 SOLL 2021 SOLL 2022 SOLL 2023 SOLL Summe 96,6 150,6 147,0 138,5 148,1 104,4 18,9 11,4 18,4 833,8 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Verhältnis diese Beiträge zu den Kosten der Arbeitsplätze an den Standorten der jeweiligen Staaten der am Ariane-Programm beteiligten Nationen stehen. Festzuhalten ist jedoch, dass die deutsche Beteiligung ca. 22 Prozent der Gesamtfinanzierung der Entwicklung der Ariane 6 darstellt und dass bei der Industrie in Deutschland für die Erbringung ihrer Leistungen für die Entwicklung der Ariane 6 mehr als 70 Prozent des Aufwands für Personalkosten anfallen. 51. Abgeordnete Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die bevorstehende Entscheidung der Bundesregierung bei der Zuteilung der 450-MHz-Frequenzen die Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways im Bereich Hardware oder Software überarbeitet werden muss, und mit welcher zeitlichen Verzögerung rechnet die Bundesregierung im Falle einer Überarbeitung?
40 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 20. Februar 2020 Zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei der Digitalisierung der Energiewende hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes technische Standards für die Kommunikation festgelegt. Auf Basis dieser Standards hat das BSI bisher drei Smart-Meter-Gateways zertifiziert. Die Kommunikation soll einheitlich über ein Modul in den Smart-Meter-Gateways abgewickelt werden. Bei einer Nutzung der 450-MHz-Frequenzen durch die Energiewirtschaft würde dies zukünftig ein entsprechendes LTE-Modul sein können. Wegen der schnellen Verfügbarkeit der Technologie, der hervorragenden Gebäudedurchdringung und Ausbreitungseigenschaften sowie der Kompatibilität mit den BSI- Standards und Zertifikaten für Smart-Meter-Gateways gelten die zur Neuvergabe anstehenden Frequenzbänder im Bereich 450 MHz als besonders geeignet für Anwendungen im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende. Stünde ein 450-MHz-Breitbandnetz den energiewirtschaftlichen Anwendungen nur zum Teil zur Verfügung, hätte dies signifikant nachteilige Folgen für die Digitalisierung der Energiewende: In Smart-Meter-Gateways müssten dann zwei Kommunikationsmodule verbaut werden. Ein neues Hard- und Softwarekonzept für Smart-Meter-Gateways wäre erforderlich, das sowohl mehrere Kommunikationsmodule in einem Gehäuse ohne Funktions- und Sicherheitseinschränkungen unterbringen als auch die Daten zwischen den unterschiedlichen Kommunikationen aufteilen kann. Derartige Neuanforderungen würden eine umfassende Neubearbeitung der Technischen Richtlinien und Schutzprofile sowie des gesetzlichen Zertifizierungsprozesses zur Folge haben; mehrjährige Verzögerungen und erhebliche Mehrkosten wären die Konsequenz. 52. Abgeordneter Dr. Martin Neumann (FDP) Wann wird die Bundesregierung den seit Sommer 2019 nicht mehr stattgefundenen Dialog mit Stakeholdern zur Kraft-Wärme-Kopplung (Quelle: Mein Fachgespräch mit Verbands- und Unternehmensvertretern aus der Energie- und Kohlwirtschaft am 30. Januar 2020) wieder aufnehmen, und wer führt innerhalb der Bundesregierung den Gesprächs- und Abstimmungsprozess? Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 17. Februar 2020 Die Zuständigkeit für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung im Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der Diskussionsprozess zur Zukunft der KWK wurde 2018 zur Begleitung der Evaluierung der KWKG-Förderung etabliert. Der Bericht zur Evaluierung der Kraft- Wärme-Kopplung Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien wurde im Sommer 2019 finalisiert und auf der Homepage des BMWi veröffentlicht ( uierung-der-kraft-waerme-kopplung.html). Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Kohleausstiegsgesetz greift viele der Emp-
41 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 35 Drucksache 19/17308 fehlungen zur Weiterentwicklung der KWKG- Förderung auf und verlängert die KWKG-Förderung bis Der Gesetzentwurf ist nunmehr im parlamentarischen Verfahren und wird dort diskutiert. Das BMWi evaluiert die Regelungen des KWKG nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei steht das BMWi im regelmäßigen Austausch mit Unternehmensverbänden und wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachtern. 53. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) Wie viele der Unternehmen in Deutschland wirtschaften nach Kenntnis der Bundesregierung bereits klimaneutral? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 17. Februar 2020 Erhebungen zur Klimaneutralität von einzelnen Unternehmen werden von der amtlichen Statistik nicht durchgeführt. Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Zahlen vor. 54. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) Gab es Gespräche seitens Regierungsvertretern mit Vertretern der Metro AG, der X+Bricks, Private-Equity-Fonds SCP Group zum Verkauf der real-supermärkte, und wenn ja, wurde dabei über den Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten und ihrer Betriebsratsstrukturen gesprochen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 17. Februar 2020 Die nachfolgenden Angaben zu Gesprächen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christine Buchholz, Jan van Aken, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Nach den vorliegenden Informationen haben folgende Gespräche stattgefunden, die den Verkauf der real Supermärkte und den Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigen zum Gegenstand hatten (nur Leitungsebene):
42 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Datum Ressort Gesprächspartner BMWi Staatssekretär Dr. Ulrich Gespräch mit Olaf Koch, CEO der Metro AG Nussbaum BMAS Staatssekretär Björn Böhning Gespräch mit Heiko Hutmacher, Personalvorstand der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Heiko Hutmacher, Personalvorstand der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Andrea Euenheim, Arbeitsdirektorin der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Lars Jope, Leiter Nationale Politik der METRO AG, und Dr. Peter Krasberg, Global Director Tariff Policy der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Gespräch mit Lars Jope, Leiter Nationale Politik der METRO AG, und Dr. Peter Krasberg, Global Director Tariff Policy der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Andrea Euenheim, Arbeitsdirektorin der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Andrea Euenheim, Arbeitsdirektorin der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Telefonat mit Christoph Kämper, Prokurist der METRO AG BMAS Staatssekretär Björn Böhning Gespräch mit Sascha Wilhelm, CEO der x+bricks AG Darüber hinaus hatten sowohl Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum als auch Staatssekretär Björn Böhning seit Bekanntwerden der Verkaufsabsicht von real durch die Metro AG mehrfach ausführliche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Metro/real-Betriebsräte sowie Vertreterinnen und Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über die Zukunft der real-beschäftigten geführt. 55. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Aussage des neuen Ostbeauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz, der am 12. Februar 2020 auf seinem Twitter-Account verkündete: [ ] ich [werde] weiterhin Rechtsradikale [ ] konsequent blockieren und daraufhin nach meiner Auffassung vorwiegend oppositionelle Bundestagsabgeordnete grundlos blockierte insbesondere mit Seitenblick auf die Entlassung des ehemaligen Ostbeauftragten der Bundesregierung, Christian Hirte, dessen Entlassung maßgeblich von seiner Gratulations-Bekundung zum neugewählten Bundesministerpräsidenten des Landes Thüringen Thomas L. Kemmerich vom 5. Februar 2020 auf Twitter begründet wurde?
43 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 37 Drucksache 19/17308 Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 20. Februar 2020 Die Äußerung bei Twitter erfolgte über das private Profil des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz. Es ist kein Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. der Bundesregierung. 56. Abgeordneter Michael Theurer (FDP) Wie bewertet die Bundesregierung die von der Monopolkommission vorgeschlagene Transparenzstelle zur Verbesserung der Markttransparenz entlang der Wertschöpfungskette im Nahrungsmitteleinzelhandel und die Einführung eines Verhaltenskodex mit Einrichtung einer Schiedsstelle mit einem Ombudsmann zur Erreichung des Ziels fairer Preisgestaltung bei Lebensmitteln (Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011, Bundestagsdrucksache 17/10365, S. 388 bis 390), und welche anderen marktwirtschaftlichen Instrumente sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um die Nachteile der Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel sowohl für die Verbraucher als auch für die Nahrungsmittelproduzenten abzumildern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 19. Februar 2020 Die Bundesregierung beobachtet die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel genau. Zuletzt fand am 3. Februar 2020 auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Lebensmittelgipfel unter Teilnahme von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministers Peter Altmaier sowie der CEOs der großen Lebensmittelhandelsketten statt, der u. a. die Bekämpfung unfairer Praktiken in der Lebensmittellieferkette zum Gegenstand hatte und auf dem die Einrichtung einer Beschwerdestelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vereinbart wurde. Zusätzlich werden durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in nationales Recht weitere Instrumente zum Schutz der unterlegenen Seite vor Ausnutzung von Marktungleichgewichten im Lebensmittelbereich geschaffen. Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1746 vom 1. Oktober 2019 auf eine Verbesserung der Markttransparenz hingewirkt. Bis zum 1. Januar 2021 muss die Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Die Verordnung sieht insbesondere vor, dass die Datenerhebung auf die Stufen der Ernährungsindustrie, der Verarbeitung und des Einzelhandels ausgedehnt wird, auf weitere Erzeugnisse erweitert wird und neben den bisherigen Verkaufspreisen nun auch Einkaufspreise der Ernährungsindustrie und des Einzelhandels erhoben werden. Die Bundesregierung verweist im Übrigen auf ihre entsprechende Bewertung der Vorschläge im Rahmen ihrer Stellungnahme zum
44 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission vom 22. März 2013, Bundestagsdrucksache 17/12940, S. 15. Zentrales Instrument der Kontrolle und Verhinderung eines Missbrauchs von Marktmacht bleibt das Kartellrecht. Mit der kartellrechtlichen Fusionskontrolle kann eine weitere wettbewerbsschädliche Konzentration des Marktes durch strukturelle Änderungen wie Unternehmenszusammenschlüsse untersagt werden. Unternehmen mit Marktmacht und solche von denen andere Unternehmen abhängig sind, unterliegen besonderen wettbewerblichen Spielregeln. Bei der Beurteilung stützt sich das Bundeskartellamt auf umfangreiche Ermittlungsbefugnisse sowie unter anderem auch auf die Sektoruntersuchung Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel (2014). 57. Abgeordneter Gerald Ullrich (FDP) Warum hat die Bundesregierung trotz der nach meiner Kenntnis am 31. Dezember 2019 verstrichenen Frist den finalen Nationalen Energieund Klimaplan Deutschlands noch nicht bei der Europäischen Kommission eingereicht ( e c.europa.eu/energy/en/topics/energy-strategy/nati onal-energy-climate-plans; bitte begründen), und welche Maßnahmen wird dieser Plan beinhalten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 20. Februar 2020 Gemäß EU-Verordnung über ein Governancesystem für die Energieunion und für den Klimaschutz soll jeder EU-Mitgliedstaat einen Nationalen Energie- und Klimaplan vorlegen, in dem dargelegt wird, mit welchen nationalen Zielen und Maßnahmen er zur Erreichung der EU-Ziele für 2030 beiträgt. Der Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung baut insbesondere auf den Zielen und Maßnahmen des Energiekonzepts 2010, des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Energieeffizienzstrategie 2050 auf. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wichtige Weichenstellungen in der Energie- und Klimapolitik vorgenommen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Klimaschutzprogramms im nationalen Energie- und Klimaplan dauern noch an. Die Europäische Kommission ist über die hierdurch bedingte Zeitverzögerung informiert. 58. Abgeordneter Gerald Ullrich (FDP) Inwieweit werden Elemente einer neuen Strategie zum digitalen Wettbewerb ( e.de/wirtschaft/eu-kommission-digitalisierung-ko nkurrenz-china-bruessel-vestager ) durch den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein GWB- Digitalisierungsgesetz vorweggenommen, und warum hält es die Bundesregierung für notwendig, in diesem Bereich vorweg national tätig zu werden und nicht auf eine europäische Einigung zu warten, obwohl aus der ECN+ Richtlinie keine Handlungsnotwendigkeit im Bereich des digitalen Wettbewerbs erfolgt?
45 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 39 Drucksache 19/17308 Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 19. Februar 2020 Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz dient neben der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 in nationales Recht zugleich dazu, auf der Grundlage der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Gestaltung des Digitalen Wandels einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaffen. Dazu sollen insbesondere die Missbrauchsvorschriften angepasst werden, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiver abstellen zu können. Zudem wird das System der deutschen Fusionskontrolle effektiviert. Damit werden die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb im Rahmen des Geltungsbereichs des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestärkt. Die Abstimmung zu dem Referentenentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die EU-Kommission hat bislang keine Änderungsvorschläge in Bezug auf das europäische Wettbewerbsrecht vorgelegt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 59. Abgeordnete Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung zum Journalistenschutz per Änderungs-Entwurf zum Strafgesetzbuch strafbare Beihilfe zum Landesverrat ausschließen, wie der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas schon im Jahr 2015 ankündigte (vgl. Saarbrücker Zeitung vom 22. September 2015), den Datenhehlerei-Straftatbestand gemäß 202d des Strafgesetzbuchs eindeutig beschränken sowie gemäß Expertenforderung (Heise-online 5. Oktober 2015: andesverrat-ermittlungen-experten-fordern-geset zesreformen html) in der Strafprozeßordnung (StPO) die Schutz-Beschränkung auf berufsmäßige Tätigkeit in 53 StPO streichen und Journalisten in 160a StPO vor Ermittlungsmaßnahmen wie Abgeordnete schützen, und falls die Bundesregierung nicht wie oben beschrieben vorgehen wird, was wird sie alternativ veranlassen, um Journalistinnen und Journalisten gemäß Forderung ihres Berufsverbandes (vgl. djv 15. Juni 2019: wirksamer vor Strafverfolgung zu bewahren und so die Meinungsund Berichterstattungsfreiheit zu schützen?
46 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 21. Februar 2020 In der letzten Legislaturperiode hatte der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz aus Anlass der Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen netzpolitik.org mit Presseerklärung vom 31. Juli 2015 eine Überprüfung angekündigt, ob die strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig sind. Die Überprüfung, ob die strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig sind, ist im Oktober 2018 abgeschlossen worden. Diese Frage ist im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Einbeziehung externen Sachverstands eingehend untersucht worden. Die Prüfung hat zum Ergebnis geführt, dass der Schutz der Pressefreiheit nach bestehender Rechtslage in angemessener Weise gewährleistet ist. Eine publizistische Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen erfüllt bereits regelmäßig nicht den Tatbestand des Landesverrats. Es fehlt hier die für die Verwirklichung des Landesverrats nach 94 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) erforderliche Absicht, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit drängt sich daher in materiell-rechtlicher Hinsicht kein Bedürfnis auf, die Strafvorschrift des Landesverrats zu reformieren. Auch die derzeit geltenden Regelungen der Strafprozeßordnung (StPO) gewährleisten einen hinreichenden und angemessenen Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit. Das gilt zum einen für 160a StPO. Dessen Absatz 2 erfordert in Bezug auf Ermittlungsmaßnahmen, die zeugnisverweigerungsberechtigte Angehörige der Presse betreffen, in jedem konkreten Einzelfall eine Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafrechtspflege mit dem öffentlichen Interesse am Schutz der Pressetätigkeit und Geheimhaltung. Auch die in 53 Absatz 1 Nummer 5 StPO enthaltene Anknüpfung des Zeugnisverweigerungsrechts von Angehörigen der Presse an ihre berufsmäßige Tätigkeit führt wegen der allgemein anerkannten weiten Auslegung des Begriffs berufsmäßig nicht zu unverhältnismäßigen Schutzlücken. Auch die Strafvorschrift des 202d StGB (Datenhehlerei) gewährleistet den Schutz der Pressefreiheit bereits nach bestehender Rechtslage in angemessener Weise, so dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar ist. Absatz 3 Ziffer 2 dieser Vorschrift enthält einen Tatbestandsausschluss für berufliche Handlungen der in 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO aufgeführten Personen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden. Damit wird journalistische Tätigkeit dieser Personen von der Strafvorschrift des 202d StGB nicht erfasst.
47 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 41 Drucksache 19/ Abgeordneter Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. neue Erkenntnisse z. B. aus den Akten der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Zwischenfall am 14. August 1962 an der früheren innerdeutschen Grenze, bei der durch einen Schuss des Bundesgrenzschutz-Beamten H. M. P. der Hauptmann der DDR-Grenztruppen R. A. zu Tode kam (Fuldaer Zeitung vom 12. November 2019)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 19. Februar 2020 Ich darf verweisen auf mein Antwortschreiben vom 6. November 2017 auf Ihre Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/45 zum selben Thema: Das aktuell erschienene und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie den Ländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen geförderte Forschungs- und Dokumentationsprojekt Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze des Forschungsverbunds SED-Staat, das u. a. auf Erkenntnissen aus den Akten des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und Unterlagen aus dem Bundesarchiv basiert, enthält auch eine Biografie des Hauptmanns R. A. Folgende Bestände beim Bundesarchiv, die im Zusammenhang mit dieser Frage stehen, konnten ermittelt werden: Bundesministerium des Innern (B 106/371980, B 106/15221, B 106/15222), Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen (B 197/50135, B 197/50465, B 197/50466, B 197/50150), Grenztruppen der DDR (DVH 32/112265, DVH 32/112281, DVH 32/126025, DVH 33-4/136204, DVH 52/137229, DVH 53-2/123141). Der Bundesregierung liegen keine darüber hinaus gehenden (neuen) Erkenntnisse vor. 61. Abgeordneter Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. neue Erkenntnisse z. B. aus den Akten der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur Tötung von H. M. P. am 15. August 1998 auf der B 84 zwischen Hünfeld und Neuwirtshaus, knapp 3 Kilometer vom Ort des damaligen Zwischenfalls im Jahr 1962 (Wiesenfeld) entfernt (H. M. P hatte nach der Friedlichen Revolution erstmals im Jahr 1993 in einem Fernsehinterview bekannt, 1962 der in Notwehr handelnde Bundesgrenzschutz-Schütze gewesen zu sein; die Staatsanwaltschaft Fulda stellte seinerzeit das Verfahren ein, H. M. P. habe in Notwehr gehandelt)?
48 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 19. Februar 2020 Auch insoweit nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 6. November 2017 auf Ihre Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/45: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Dies gilt zum jetzigen Zeitpunkt unverändert. 62. Abgeordneter Otto Fricke (FDP) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie in Gremien der Europäischen Union Änderungen der sogenannten EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) vom 11. Februar 2004 insoweit zustimmen wird, dass es für Fluggäste zu einer Verschlechterung der derzeit gültigen Entschädigungsansprüche im Verspätungsfall kommen würde, wie sie laut Medienberichten ( cherschuetzer-warnen-vor-aufweichung.2932.de.h tml/drn:newsid= ) offenbar von der EU- Ratspräsidentschaft geplant sind, und wie viele Passagiere deutscher Flughäfen, die im Jahr 2010 Entschädigungen im Verspätungsfall gemäß der o. g. Richtlinie erhalten haben, hättet nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine so gestaltete Veränderung der Entschädigungsansprüche künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung gehabt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 20. Februar 2020 Aus Sicht der Bundesregierung muss es Ziel der Revision der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. Fluggastrechteverordnung) sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Luftverkehrswirtschaft und einem hohen Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Ob ein solcher Ausgleich erreicht wurde und der Verordnungsentwurf deshalb für die Bundesregierung zustimmungsfähig ist, hängt nicht von der Ausgestaltung einzelner Regelungen, sondern von einer Gesamtschau der Änderungen ab. Die Beratungen des im März 2013 von der EU-Kommission vorgelegten Revisionsvorschlags wurden im Rat der Europäischen Union soeben erst von der Kroatischen Ratspräsidentschaft mit einem von ihr am 12. Februar 2020 vorgelegten Kompromissvorschlag wiederaufgenommen. Das Ergebnis der weiteren Beratungen bleibt abzuwarten. In welchem Umfang im Jahr 2019 an Passagiere deutscher Flughäfen von den Luftfahrtunternehmen Ausgleichsleistungen wegen Ankunftsverspätung geleistet worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zahlen dazu liegen nur den von Deutschland aus operierenden Luftfahrtunternehmen vor. Die Bundesregierung vermag daher auch nicht zu beurteilen, wie viele dieser Passagiere bei einer Umsetzung des vorgelegten Vorschlags zu Ausgleichsleistungen bei Ankunftsverspätung entschädigungslos bleiben würden.
49 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 43 Drucksache 19/ Abgeordneter Roman Müller- Böhm (FDP) Wann genau plant die Bundesregierung, das Online-Tool zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen für Thomas-Cook-Insolvenz-Geschädigte online zu stellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 18. Februar 2020 Die Bundesregierung beabsichtigt, den von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden zeitnah ein onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlung zur Verfügung zu stellen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Produktivbetrieb noch im Frühjahr zu beginnen. 64. Abgeordneter Roman Müller- Böhm (FDP) Welche Ergebnisse hat die Prüfung des Gesetzentwurfs des Bundesrates eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Bundestagsdrucksache 19/3441), welche die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme angekündigt hat, bisher ergeben, und wie ist das weitere geplante zeitliche Vorgehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 19. Februar 2020 Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Bundestagsdrucksache 19/3441 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) betrifft urheberrechtliche Fragen der öffentlichen Wiedergabe über Gemeinschaftsantennen-Anlagen. Er wurde vom Freistaat Sachsen initiiert und nach Kenntnis der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet, dort aber bislang nicht beraten. Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, den Gesetzentwurf zu prüfen, und mitgeteilt, welche Gesichtspunkte hierbei insbesondere zu berücksichtigen sind. Dieser Sachstand ist unverändert.
50 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 65. Abgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE.) Liegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das bisher unveröffentlichte Kurzgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Soziales (BMWi) von Prof. Dr. Volker Rieble und Dr. Stephan Vielmeier zum Umsetzungsbedarf des Urteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH (Rs. C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung im deutschen Arbeitsrecht zur Ressortabstimmung intern vor, und haben die Arbeiten an einem Gesetzentwurf innerhalb des BMAS bereits begonnen bzw. wie sieht der konkrete Zeitrahmen zur gesetzlichen Umsetzung aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 21. Februar 2020 Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstelltes Gutachten zum Umsetzungsbedarf des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung (Rs. C-55/18) liegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Sozialpartnern dauern an, daher ist der Zeitraumen für gesetzliche Änderungen noch nicht konkretisierbar. 66. Abgeordnete Katja Kipping (DIE LINKE.) Wie viele Sanktionsbescheide gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch, die am 5. November 2019 noch liefen bzw. noch nicht bestandskräftig waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag (l BvL 7/16) geprüft, und bei wie vielen Bescheiden steht die Überprüfung nach Kenntnis der Bundesregierung noch aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. Februar 2020 Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 bei den Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung rund Sanktionsbescheide zu überprüfen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Sanktionsbescheide bereits überprüft wurden bzw. bei wie vielen eine Überprüfung noch aussteht. Zur Anzahl der betroffenen Sanktionsbescheide bei den zugelassenen kommunalen Trägern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
51 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 45 Drucksache 19/ Abgeordnete Katja Kipping (DIE LINKE.) Wie viele Sanktionsbescheide gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch, die am 5. November 2019 noch liefen bzw. noch nicht bestandskräftig waren, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag (1 BvL 7/16) geändert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Sanktionsbescheide seit dem 5. November 2019 geändert wurden. 68. Abgeordneter Jürgen Pohl (AfD) Wie hat sich die Tarifgebundenheit der Betriebe von 2010 bis 2018 entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Februar 2020 Ausgehend von den Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) weist die Tarifgebundenheit der Betriebe über die Jahre eine rückläufige Tendenz auf. Die nachfolgende Abbildung illustriert für den Zeitraum von 2010 bis 2018 die Anteilsentwicklung der Betriebe, die über Verbands- und Firmentarifverträgen der Tarifbindung unterliegen.
52 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 69. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) Wie viel Erwerbstätigkeit in Form von Leiharbeit, Werkverträge oder ähnlichen Konstrukten wurde im Bereich der Automobilhersteller und deren Zulieferer nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren in Deutschland abgebaut? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor. 70. Abgeordnete Ulrike Schielke- Ziesing (AfD) Wie hoch ist zum Zeitpunkt der Anfrage die von der der Verordnung Verwaltungskommission für die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit entsprechend Artikel 75 Absatz 3 der Verordnung (EG), Nr. 987/2009 (VO 987/2009) festgelegte Mindestschwelle für Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 der VO 987/2009 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele dieser Ersuchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Trägern ( ersuchende Partei, Artikel 785 Absatz 1 VO 987/2009) an ausländische Träger ( ersuchte Partei, Artikel 75 Absatz 1 VO 987/2009) in den letzten Jahren 2015 bis einschließlich 2019 (bitte getrennt angeben) gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 21. Februar 2020 Die Mindestschwelle nach Artikel 75 Absatz 3 VO 987/2009 liegt bei 350 Euro. Zur Zahl der Beitreibungsersuchen liegen entsprechende Daten für die Bereiche der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen nicht vor. Zu den weiteren Leistungen liegen die Daten für das Jahr 2019 noch nicht vor. In den Jahren 2015 bis 2018 stellten die deutschen Träger Ersuchen in folgender Anzahl: Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr Ersuchen Ersuchen Ersuchen Ersuchen
53 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 47 Drucksache 19/ Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2019 die Zahl der geschlossenen sowie beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern jeweils entwickelt (bitte die Gesamtzahl der geschlossenen sowie beendeten Beschäftigungsverhältnisse angeben und die beendeten Beschäftigungsverhältnisse weiter aufschlüsseln nach folgender Dauer der Beschäftigungsverhältnisse: weniger als drei Monate, weniger als sechs Monate, weniger als neun Monate, weniger als 15 Monate), und wie viele Tarifverträge waren in den Jahren 2016 bis 2019 im Tarifregister des Bundes registriert, bei denen eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz für mehr als neun Monate vereinbart wurde und durch die nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht wird, das in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitskräfte in der Einsatzbranche festgelegt ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Februar 2020 Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2018 insgesamt Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern begonnen und beendet. Von den beendeten Beschäftigungsverhältnissen dauerten bis unter drei Monate, bis unter sechs Monate, bis unter neun Monate und bis unter 15 Monate. Weitere Daten sind der Tabelle zu entnehmen: Die gefragten Informationen zu Tarifverträgen im Tarifregister des Bundes, bei denen eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz vereinbart wurde, liegen nicht vor. Zur Beantwortung dieser Teilfrage wäre eine komplexe und aufwendige Sonderauswertung im Tarifregister des Bundes nötig.
54 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bekannt ist, dass elf sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge, die die Zeitarbeitsverbände Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz) mit Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgeschlossen haben, in der Praxis zur Anwendung kommen. 72. Abgeordnete Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE.) Wie stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2009 bis 2019 die Anzahl der Personen in Sonderregelungen für Ältere nach 53a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) dar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Februar 2020 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit fielen im Jahresdurchschnitt 2019 rund Personen unter die Sonderregelung gemäß 53a Absatz 2 SGB II. Zeitreihenergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Personen mit Sonderregelung nach 53a SGB II Deutschland (Gebietsstand Januar 2020) Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Personen mit Sonderregelung nach 53a SGB II Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
55 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 49 Drucksache 19/17308 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 73. Abgeordneter Dr. Diether Dehm (DIE LINKE.) Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich des Manövers DEFENDER 2020 Verträge oder Absprachen mit dem Truppenübungsplatz Bergen naheliegenden Werken der Rheinmetall AG und/oder anderen regional ansässigen Rüstungsfirmen, um ggf. Reparaturen oder Ersatzteile an militärischen Gerätschaften bereitzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 17. Februar 2020 Die Bundeswehr plant grundsätzlich auch während der Übung DEFEN- DER Europe 20 die logistische Versorgung und Instandsetzung auf Basis bestehender Verträge mit zivil-gewerblichen Ressourcenträgern zu gewährleisten. Bei Unterstützungsleistungen von zivil-gewerblichen Ressourcenträgern im Rahmen von Host Nation Support kann die Bundeswehr lediglich eine Mittler- und Beraterfunktion wahrnehmen. Zur Inanspruchnahme von zivil-gewerblichen Unterstützungsleistungen durch alliierte Streitkräfte kann daher keine Aussage getroffen werden. 74. Abgeordneter Dr. Marcus Faber (FDP) Wie viele der unbesetzten Dienstposten der Bundeswehr ( land/politik-inland/bundeswehr-job-alarm stellen-sind-aktuell-unbesetzt ,vicw=c onvcrsiontologin.bild.html) fallen auf die jeweiligen militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr (bitte in absoluten Zahlen sowie Prozent von der planerischen Gesamtpersonalstärke des jeweiligen militärischen Organisationsbereichs aufschlüsseln), und wie viele Personaleinstellungen hat es seit 2018 in den jeweiligen militärischen Organisationsbereichen gegeben (bitte in Jahresscheiben angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 20. Februar 2020 Zum Stichtag 31. Januar 2020 gab es insgesamt vakante militärische Dienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, davon waren unbesetzte militärische Dienstposten in den militärischen Organisationsbereichen. Auf der anderen Seite befanden sich zu diesem Zeitpunkt SaZ/BS und FWDL ohne Dienstposten noch in der Ausbildung. Die Verteilung ist nachfolgender Übersicht (Tabelle 1) zu entnehmen:
56 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Organisationsbereich Tabelle 1: vakante Dienstposten in den militärischen Organisationsbereichen Gesamtzahl militärischer Dienstposten vakante Dienstposten Prozentualer Anteil Vakanzen Heer ,62 % Luftwaffe ,00 % Marine ,62 % Streitkräftebasis ,18 % Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr ,95 % Cyber- und Informationsraum ,50 % Seit 2018 erfolgten bis zum Stichtag 31. Januar 2020 insgesamt Einstellungen von militärischem Personal (milpers), davon entfielen Einstellungen auf die militärischen Organisationsbereiche. Die Verteilung über die Jahresscheiben ist in der nachfolgenden Übersicht (Tabelle 2) aufgelistet: Tabelle 2: Einstellungen milpers in militärische Organisationsbereiche seit 2018 Organisationsbereich Gesamt: Heer Luftwaffe Marine Streitkräftebasis Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr Cyber- und Informationsraum Abgeordneter Victor Perli (DIE LINKE.) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der jeweils beteiligten NATO-Staaten werden während des Manövers DEFENDER 2020 in den Bundeswehrkasernen beim Truppenübungsplatz Bergen untergebracht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 21. Februar 2020 In den Bundeswehrkasernen an den Standorten Bergen und Munster werden während der Übung DEFENDER-Europe 20 insgesamt bis zu 250 Soldatinnen und Soldaten der dänischen Streitkräfte, 150 Soldatinnen und Soldaten der italienischen Streitkräfte, Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte der USA und 200 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr untergebracht. 76. Abgeordneter Hagen Reinhold (FDP) Welche Art von unterschiedlichen kleineren Booten plant die Bundeswehr für die Spezialkräfte der Marine und Bundeswehr im Zeitraum von 2020 bis 2030 zu beschaffen (vgl. Antwort vom 5. September 2018 auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 19/4173), und in welchem Umfang sollen die Projektplanungen bis 2030 umgesetzt werden?
57 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 51 Drucksache 19/17308 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 17. Februar 2020 Die Bundeswehr benötigt für ihre Auftragserfüllung im Rahmen des Fähigkeitserhalts und des Fähigkeitsaufwuchses Boote für unterschiedliche Aufgaben. Hierzu werden für die Spezialkräfte der Bundeswehr, die Pionierkräfte des Heeres und das Seebataillon der Deutschen Marine mehrere Typen von unterschiedlichen kleinen Booten ausgeplant. Dazu zählen Bootstypen, die auch aus der Luft absetzbar sind, schnelle und weitreichende Boote, die auch von Einheiten der Deutschen Marine eingesetzt werden, sowie Boote für eine hohe Mobilität auf Binnengewässern. Hinzu kommen Boote zur Herstellung einer taktischen Beweglichkeit maritimer Einsatzkräfte auf dem Wasser. Die Aufgaben der zukünftigen unterschiedlichen Boote reichen von der Geiselbefreiung auf Hoher See über die Absicherung von Hafeninfrastrukturen und der Unterstützung von streitkräftegemeinsamen Operationen in litoralen Räumen bis zu einer Anfangsbefähigung im Bereich Flusskampf. Die Projekte befinden sich am Ende der Analysephase Teil 1 des Beschaffungsprozesses. Ziel dieser Phase ist die Aufstellung der funktionalen Forderungen an die zukünftigen Fähigkeitsträger. Die Beschaffung erfolgt ab dem Jahr 2021 und soll im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein. 77. Abgeordneter Christian Sauter (FDP) Wie viel kostet der Bundeswehr die Ausbildung eines Offizieranwärters im Truppendienst mit Studium vom Zeitpunkt seines Dienstantritts bis Beendigung seiner fachspezifischen Ausbildung (z. B. Offizierlehrgang 3; aufgeschlüsselt nach den kostenverursachenden Kategorien), und wie hoch sind hierzu im Verhältnis die Kosten für Offizieranwärter (u. a. bisheriges Gehalt, Ausbildungskosten), die das Studium abbrechen und infolgedessen aus dem Dienstverhältnis ausscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 20. Februar 2020 Die Laufbahnausbildung zum Offizier bzw. zur Offizierin im Truppendienst (Offz TrD) mit Studium ist in den unterschiedlichen Teilstreitkräften (TSK) und den entsprechenden Truppengattungen/Werdegängen nicht einheitlich. Dem folgend, kann eine im Sinne der Fragestellung eindeutige Bezifferung der Gesamtkosten für die Ausbildung einer bzw. eines Offz TrD nicht pauschal erfolgen. Vielmehr wird bei Bedarf jeder Einzelfall durch die fachlich zuständige Stelle innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) betrachtet und berechnet. Die Kostenermittlung erfolgt dann auf Grundlage der jeweiligen Berechnungsparameter (Vordienstzeit, TSK, Studienrichtung, Ausbildungszeit, Dienstzeit etc.) sowie unter Beachtung der aktuell geltenden Erlasslage.
58 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode In der beigefügten Übersicht ist deshalb beispielhaft eine Kostenaufschlüsselung dargestellt. Dieser Beispielrechnung wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Einstellung als Soldat auf Zeit für die Laufbahn Offz TrD mit Studium (keine Vordienstzeit), Beförderungen jeweils nach den Mindestzeiten gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (SLV), Verwendung in der TSK Heer, Truppengattung Panzertruppe, Offizierlehrgang (OL) 3 Panzertruppe. Die angegebenen Personalkosten sind der aktuellen Kostenrichtlinie mit Stand 2020 entnommen und beziehen sich auf diesen Stand. Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahmen entstammen den aktuell vorliegenden Werten mit Stand Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden nicht in Ansatz gebracht. Diese Kosten entstehen dem Bund, werden jedoch an die Betroffenen weitergegeben. Sofern Sie in Ihrer Fragestellung auf die dazu im Verhältnis stehenden Kosten für einen Studienabbrecher und ein damit unterstelltes vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abzielen, ist auch hier der entsprechende Einzelfall zu betrachten. Mit Blick auf die beigefügte Beispielrechnung ist je nach Zeitpunkt (Dienstmonat) der vorzeitigen Beendigung des Studiums auch grundsätzlich die Ausbildungszeit beendet. Für die Berechnung der entstandenen Kosten für die Ausbildung der Offz TrD im Sinne Ihrer Fragestellung ist dann dieser Zeitpunkt maßgeblich (kumulierte Summe).
59 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 53 Drucksache 19/17308
60 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode
61 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 55 Drucksache 19/ Abgeordnete Pia Zimmermann (DIE LINKE.) Werden die Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Bergen während des Großmanövers US- DEFENDER-Europe 20 zu Übungszwecken auch nachts genutzt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit von erhöhten Lärmbelästigungen in den anliegenden Ortschaften ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 20. Februar 2020 Die Schießbahnen des Truppenübungsplatzes Bergen werden während des Übungszeitraumes DEFENDER-Europe 20 an vier Tagen für jeweils vier Stunden nachts genutzt. Die Nutzung der Schießbahnen erfolgt im Einklang mit geltenden Vorschriften zum Emissionsschutz. 79. Abgeordnete Pia Zimmermann (DIE LINKE.) Werden neben dem Truppenübungsplatz Bergen noch weitere Einrichtungen der Bundeswehr oder andere Einrichtungen in der umliegenden Region für das Großmanöver US-DEFENDER-Europe 20 genutzt (beispielsweise das Munitionsdepot Walsrode-Beetenbrück, der Fliegerhorst Faßberg, der Heeresflugplatz Celle usw.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 20. Februar 2020 Neben dem Truppenübungsplatz Bergen werden Liegenschaften des Standortes Celle sowie der Truppenübungsplätze Munster-Nord und Munster-Süd für die Übung DEFENDER-Europe 20 genutzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 80. Abgeordneter Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche innerhalb der Bundesregierung bezüglich der neuen Düngeverordnung zur Herstellung von Transparenz bei den deutschen Messstellennetzen zur Nitratbelastung des Grundwassers, und plant die Bundesregierung die bundesweite Zulassung von Technik, die durch Nährstoff- bzw. Stickstoffbedarfskarten, die mittels GPS (Globales Positionsbestimmungssystem) bei der Ernte aufgezeichnet werden, in der Lage ist, Überdüngung und Nitratverunreinigungen zu vermeiden ( wirtschaft/soziales/umweltministerin-schulze-grei ft-agrarministerin-kloeckner-an-a-46fe627c-f3a b61e )?
62 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Feiler vom 20. Februar 2020 Das EU-Nitratmessnetz für Grundwasser wurde für den Nitratbericht 2016 grundlegend überarbeitet, so dass nun, im Gegensatz zu früherer Berichterstattung, für ganz Deutschland repräsentativ über die Nitratbelastung im Grundwasser bedingt durch die landwirtschaftliche Flächennutzung berichtet werden kann. Ausgewählt wurden Messstellen, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker- und Grünland sowie Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren. Dieses EU-Nitratmessnetz umfasst 697 Messstellen. Im Rahmen der Gespräche zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland unter anderem aufgefordert, sicherzustellen, dass die Wirkungen der im Aktionsprogramm zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie ergriffenen Maßnahmen, hier v. a. die Maßnahmen der geplanten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung, schneller beurteilt werden können. Damit soll eine schnelle Nachsteuerung der Anforderungen in den nach den Vorgaben der Düngeverordnung von den Ländern ausgewiesenen sogenannten roten Gebieten ermöglicht und deren Entwicklung aufgezeigt werden. Das zur Umsetzung der Nitratrichtlinie bislang durchgeführte Grundwassermonitoring alleine ist dazu nicht ausreichend, da es zum einen nur einen repräsentativen Überblick über die landwirtschaftlich bedingte Nitratbelastung in Deutschland gibt und es zum anderen mehrere Jahre dauert, bis sich Änderungen der Flächennutzung an den Messstellen im Grundwasser widerspiegeln. Das seitens der EU-Kommission geforderte Wirksamkeitsmonitoring wird derzeit seitens der dazu einberufenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Monitoring erarbeitet. Es ist geplant, neben umfangreicheren Gewässerdaten auch Informationen zur Düngung sowie Modellierungen zu nutzen. In einem jährlichen Bericht an die EU-Kommission sollen u. a. ein Überblick über die Entwicklung der Düngung und der Grundwasserqualität in Deutschland insgesamt, einschließlich Trends, sowie ein Detail- Bericht über die Entwicklungen in den nach der Düngeverordnung ausgewiesenen roten Gebieten unter Berücksichtigung der bodenklimatischen und agrarstrukturellen Unterschiede enthalten sein. Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung sieht zudem in 13a Absatz 1 Satz 2 (neu) vor, dass die Bundesregierung zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete eine allgemeine Verwaltungsvorschrift auf der Grundlage von Artikel 84 des Grundgesetzes erlässt. Die Bundesregierung begrüßt den Einsatz von Präzisionstechnik zur Ausbringung von Düngemitteln. Die Düngeverordnung regelt jedoch nicht den verpflichtenden Einsatz oder die Zulassung dieser Technik. 11 Satz 2 i. V. m. Anlage 8 der Düngeverordnung regelt hingegen, mit welchen Geräten die Ausbringung von Düngemitteln verboten ist.
63 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 57 Drucksache 19/ Abgeordneter Hansjörg Müller (AfD) Wie hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit z. B. über ihre Funktionen als Kontrollund Gesetzgebungsgremium im Bundesministerrat der Europäischen Union eingesetzt, um den Betrug an EU-Agrarsubventionen (siehe aktuelles Beispiel unter ia-arrets-lay-bare-the-scale-of-eu-farm-fund-subsi dies-abuse/) zu verhindern, und was plant die Bundesregierung in Zukunft zu tun, um Betrug zu unterbinden, abgesehen von weiterem Bürokratieund Personalaufbau? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Feiler vom 17. Februar 2020 Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 DES RATES vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften wurde ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen geschaffen, um die Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften wirksam zu gestalten. Dieser Gestaltungsrahmen wurde in der laufenden Förderperiode durch die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) 165/94, (EG) 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates weiter ausgefüllt. Nach Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b und c der vorgenannten Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erlassen, um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, Unregelmäßigkeiten und Betrug vorzubeugen, aufzudecken und entsprechende Korrekturmaßnahmen zu treffen. Basierend auf dieser Rechtsgrundlage hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, um entsprechende Verfahrensvorgaben für die Betrugsprävention im Agrarbereich zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen wurden anschließend in die Betrugspräventionshandbücher der mit der Verwaltung und Kontrolle der Agrarzahlungen beauftragten Behörden des Bundes und der Länder aufgenommen. Für das Jahr 2018 wurden im Agrarbereich in Deutschland lediglich sieben Betrugsfälle mit einer Schadenssumme von 0,5 Millionen Euro festgestellt. Trotz dieser Vorkehrungsmaßnahmen lassen sich Betrugsversuche, insbesondere dann, wenn sie im Bereich der organisierten Kriminalität stattfinden, nicht gänzlich verhindern. Das EU-Recht sieht zudem für die Fördermaßnahmen der GAP sehr anspruchsvolle Verwaltungsstrukturen und Kontrollanforderungen vor. Bei mangelhafter Umsetzung drohen hohe Finanzkorrekturen. Insgesamt gehen seit einigen Jahren die innerhalb der EU festgestellten Unregelmäßigkeiten zulasten des EU-Haushalts zurück. Die durch den Europäischen Rechnungshof (ERH) jährlich ermittelte Gesamtfehlerquote ist über die letzten Jahre insgesamt gesunken, was dem ERH in den letzten drei Jahren erlaubte, eine zumindest eingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung abzugeben. Zuvor hatte der ERH stets ein negatives Testat er-
64 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode teilt. Zwar ist im Haushaltsjahr 2018 die Fehlerquote gegenüber dem Vorjahr auf 2,6 Prozent leicht gestiegen, jedoch ohne den positiven Trend der letzten Jahre umzukehren, sie bewegt sich nach wie vor innerhalb der Spanne der Fehlerquote der vergangenen Jahre und nur leicht oberhalb der sogenannten Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent. Auch die konkret für den Bereich der Agrarausgaben ausgewiesene Fehlerquote ist über die letzten Jahre zurückgegangen. Während sie im Haushaltsjahr ,4 Prozent betrug, lag sie in den Vorjahren bei 2,4 Prozent (2017), 2,5 Prozent (2016), 2,9 Prozent (2015) und 3,9 Prozent (2014). Dies deutet daraufhin, dass die in den vergangenen Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und der Mitgliedstaaten greifen. Als weiteren Schritt in Richtung einer gezielten und gemeinschaftsweiten Betrugsbekämpfung sieht die Bundesregierung die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Ende dieses Jahr ihre operative Arbeit aufnehmen soll. Des Weiteren unterstützt Deutschland im Rat die Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und. zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates, mit der das OLAF auf eine möglichst effektive und komplementäre Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft ausgerichtet werden soll. Generell hat Deutschland als größter Nettozahler der Europäischen Union ein großes Interesse an der unionskonformen Verwendung der Agrarfördermittel. Von daher unterstützt die Bundesregierung weiterhin alle geeigneten Maßnahmen der Europäischen Institutionen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 82. Abgeordnete Doris Achelwilm (DIE LINKE.) Wie ist der Zeitplan für die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht angekündigte Erweiterung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FührposGleichberG) (bitte nach Ressortabstimmung und Kabinettbefassung aufschlüsseln), und inwiefern sieht der zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgestimmte Gesetzentwurf eine Frauenquote für Vorstände vor?
65 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 59 Drucksache 19/17308 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 21. Januar 2020 Der Referentenentwurf ist derzeit noch nicht in der Ressortabstimmung. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt weder Ausführungen zum Inhalt noch zum Zeitplan gemacht werden. 83. Abgeordnete Doris Achelwilm (DIE LINKE.) Wie ist der Stand des Gender-Care-Gap-Projekts des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinsichtlich der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Verringerung des Gender Care Gaps, und welche Initiativen werden zur gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit in einem bundesweiten Bündnis organisiert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 21. Januar 2020 In dem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt wurden bisher Grundlagen für die Erarbeitung und Bewertung von verschiedenen Handlungsoptionen zur Verringerung des Gender Care Gaps geschaffen. Diese werden in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes und moderiert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten sich Verbände, Gewerkschaften und andere Institutionen, die sich bisher mit der Verteilung unbezahlter Sorgearbeit beschäftigt haben, zur Gründung eines bundesweiten Bündnisses. Über die Strukturen und den Mitgliederkreis eines solchen Bündnisses können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. 84. Abgeordnete Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteht nunmehr in der Bundesregierung Einigkeit darüber ( zent /demokratiefoerdergesetz-vereinef oerderung-demokratiefoerderung-extremismus-pr aevention), dass die Einführung eines sogenannten Demokratiefördergesetzes zur verbesserten, dauerhaften Extremismusprävention und Demokratieförderung sachgerecht und notwendig ist, und wenn ja, wann soll eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundeskabinett vorgelegt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 21. Januar 2020 Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierke vom 5. Februar 2020 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE.) auf Bundestagsdrucksache 19/17044 verwiesen.
66 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 85. Abgeordneter Frank Pasemann (AfD) Wird das Jugendzentrum UJZ Karlshorst im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! oder etwa anderer Förderprogramme auf Bundesebene finanziell unterstützt, und werden etwaige Initiativen des UJZ Karlshorst, wie zum Beispiel, die Kampagne #kleingemacht, durch Bundesmittel unterstützt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 19. Januar 2020 Das Unabhängige Jugendzentrum Karlshorst ( UJZ Karlshorst ) wird nicht direkt durch das Bundesprogramm Demokratie leben! oder aus Bundesprogrammen anderer Ressorts unterstützt. Die Partnerschaft für Demokratie Berlin-Lichtenberg hat im Rahmen ihrer Projektförderung zwei Veranstaltungen des UJZ Karlshorst gefördert: im Jahr 2018 die Veranstaltungsreihe Anarchistische Ideen und Bewegungen vom 20. April bis 24. Mai 2018 in Höhe von 240 Euro; im Jahr 2019 die Herbst Akademie vom 3. Oktober bis 13. Dezember 2019, in dessen Rahmen auch die Initiative #kleingemacht stattfand. Angaben über die genaue Fördersumme, die durch die Partnerschaft für Demokratie Berlin-Lichtenberg genehmigt wurde, können für das Jahr 2019 erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen. Dieser muss spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen. Über die Förderung von Einzelmaßnahmen aus Mitteln der Partnerschaft für Demokratie entscheidet nach ausführlicher Beratung und Empfehlung der Gremien der Partnerschaft für Demokratie das federführende Amt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
67 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 61 Drucksache 19/17308 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 86. Abgeordnete Sylvia Gabelmann (DIE LINKE.) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Risiken bei der Off-Label-Verwendung des Magenschutzmittels Cytotec im Rahmen der Geburtseinleitung zu erfassen (angesichts eines Tagesschau-Berichts Kleine Tablette, großes Risiko vom 11. Januar 2020, in dem von schweren Komplikationen, Geburtsschäden und sogar Todesfällen gesprochen wird, die das Magenmittel bei der Anwendung in der Geburtshilfe, für die es nie zugelassen wurde, verursacht, und laut dem der Hersteller das Mittel aufgrund zu häufigem Missbrauchs für die Geburtshilfe in Deutschland vom Markt genommen hat), und inwieweit stimmt die Bundesregierung der im selben Bericht vertretenen Auffassung zu, dass es generell eine Überwachungslücke bei Nebenwirkungen von Arzneimitteln gibt, da nur die Hersteller, aber nicht die Ärztinnen und Ärzte gesetzliche verpflichtet sind, Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden und erst recht beim Off-Label-Use die Gefahr besteht, dass Ärztinnen und Ärzte noch seltener Nebenwirkungen melden würden, weil sie bzw. die Klinik persönlich haftbar wären? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 20. Februar 2020 Änderungen des Nutzen/Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels Cytotec in der gastrointestinalen Indikation werden im Rahmen des jährlich vorzulegenden periodischen Sicherheitsberichts (Periodic Safety Update Report, PSUR) auf europäischer Ebene durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) wissenschaftlich bewertet In dem Ausschuss sind auch die deutschen Zulassungsbehörden vertreten. Auch die Verwendung außerhalb der zugelassenen Indikation (sogenannter Off-Label-Use) von Cytotec in der Geburtshilfe wird hierbei regelmäßig betrachtet. Als Folge eines im Jahr 2018 abgeschlossenen PSUR-Bewertungsverfahrens wurden Änderungen in die Fach- und Gebrauchsinformation des Arzneimittels Cytotec eingeführt. Hinsichtlich der gynäkologischen/geburtshilflichen Off-Label-Use wurden u. a. Präzisierungen zu dem Risiko einer Uterusruptur vorgenommen. Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet auch im Rahmen des Off-Label-Use, ihnen bekannt gewordene, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu melden. Diese Arzneimittelkommission wiederum leitet dort eingegangene Verdachtsfälle an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter.
68 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Im Rahmen des bestehenden Spontanerfassungssystems nach 62 ff. des Arzneimittelgesetzes (AMG) übermitteln u. a. die Ärzteschaft wie auch Patientinnen und Patienten zudem Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Zulassungsbehörden. BfArM und PEI leiten diese Berichte an die EudraVigilance-Datenbank bei der Europäischen Arzneimittelagentur weiter, in der diese mit weiteren Berichten, die bei den pharmazeutischen Unternehmen eingehen und von diesen nach 63c AMG ebenfalls an die Datenbank übersandt werden, zusammengeführt werden. Im Rahmen des Off-Label-Use von Arzneimitteln kann für arzneimittelbedingte Schäden von Patientinnen und Patienten eine Haftung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und bei stationärer Behandlung des Krankenhauses bestehen. Dieser besonderen Verantwortung müssen sich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wie in vielen anderen ärztlichen Entscheidungssituationen bewusst sein. Das BfArM prüft basierend auf den aktuellen Erkenntnissen und den Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen die Ausgestaltung weiterer Maßnahmen der Risikominimierung einschließlich der Risikokommunikation. 87. Abgeordnete Katrin Helling- Plahr (FDP) Ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend sichergestellt, dass Todesfälle und Geburts- oder Folgeschäden nach Verwendung wehenauslösender Medikamente im Rahmen des Off-Label-Use, über die jedem Fall von der medizinischen Einrichtung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 20. Februar 2020 Nicht Einrichtungen, sondern Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, die ihnen auch im Rahmen des Off-Label-Use aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen. Voraussetzung für diese berufsrechtlich verankerte Meldepflicht unerwünschter Arzneimittelwirkungen ist, dass bei der Ärztin bzw. dem Arzt der Verdacht besteht, dass zumindest die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Ereignis und der Anwendung des Arzneimittels besteht. Dies gilt auch für den Off-Label- Use. 88. Abgeordneter Bernd Riexinger (DIE LINKE.) Wie ist aktuell der Stand der Ausbildung in der Pflege (Neuzugänge Pflegeausbildung, Stand der Auszubildenden, Abbruch der Ausbildung, erfolgreicher Abschluss, unbesetzte Ausbildungsstellen) sowie die Entwicklung der letzten drei Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung?
69 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 63 Drucksache 19/17308 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 17. Februar 2020 Zahlen zum Stand der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz für den Zeitraum der letzten drei Jahre ergeben sich aus den beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Zahlen der beruflichen Schulen und können der Fachserie 11 des Statistischen Bundesamtes (Bildung und Kultur, Reihe 2 Berufliche Schulen; Tabellen 2.9,2.10 und 4.4, abrufbar unter k/publikationen-fachserienliste-11.html) entnommen werden. Zur Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung liegen auch keine Zahlen dazu vor, wie viele Auszubildende in den Jahren 2017 bis 2019 die Pflegeausbildung abgebrochen haben. Nach 55 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in Verbindung mit den 21 ff. der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) werden zur Darstellung und Bewertung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Beurteilung gesetzlicher Maßnahmen künftig Erhebungen als Bundestatistik durchgeführt Unter anderem sind nach 21 Absatz 2 Nummer 2 PflAFinV die in der Ausbildung nach Teil 2 und Teil 5 des Pflegeberufegesetzes befindlichen Personen statistisch zu erfassen. Dies wird aufgeschlüsselt nach Personen, die die Ausbildung während des Berichtsjahres beendet haben, sowie nach zusätzlichen Angaben zu Datum und Grund der Beendigung der Ausbildung einschließlich der Art des Abschlusses ( 22 Absatz 2 PflAFinV). Die Erhebungen werden erstmals für das Jahr 2020 für die neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz durchgeführt ( 24 Absatz 1 PflAFinV). Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ende Januar 2019 gestarteten Ausbildungsoffensive Pflege (2019 bis 2023) der Konzertierten Aktion Pflege die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter anderem zur Prüfung der statistischen Erfassung der Ausbildungsabbrüche in der beruflichen Ausbildung durch die Bundesregierung, die Länder, das Statistisches Bundesamt, die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinstitut für Berufsbildung vereinbart. Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Statistik zur Ausbildung in der Pflege erfolgte Ende letzten Jahres. 89. Abgeordneter Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) In welcher Anzahl von Fällen haben die gesetzlichen Krankenversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2010 medizinische Leistungen wegen formaler Mängel nicht bezahlt, obwohl diese durchgeführt wurden (Retaxierung/ Regressierung), und in welcher Höhe haben die gesetzlichen Krankenversicherungen dadurch jährlich seit 2010 Mittel eingespart?
70 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 21. Februar 2020 Angaben zur Zahl und Höhe von Vergütungsabschlägen und Vergütungsrückforderungen durch Krankenkassen aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Verordnungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfasst. Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung deshalb nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 90. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Bundeshaushaltsmittel für Planung und Bau wurden bis Ende des Jahres 2019 (wenn dieser Wert noch nicht verfügbar ist, bitte den zuletzt verfügbaren Wert angeben) für das Projekt Stuttgart 21 in Anspruch genommen (bitte nach tatsächlich verausgabten und nach vertraglich gebundenen Mitteln differenzieren), und für welche Lose mussten die Ausschreibungen mangels Angeboten oder aus Sicht der Deutschen Bahn AG zu teurer Angebote wiederholt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 20. Februar 2020 Gemäß Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 beteiligt sich der Bund am Deutsche Bahn (DB)-Projekt Stuttgart 21 im Rahmen der Bedarfsplanmittel mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Mio. Euro zwecks Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen Ulm in den Knoten Stuttgart. Der Festbetrag vermindert sich vertragsgemäß durch etwaige EU-Mittelzahlungen für das Projekt Stuttgart 21. Da die Zusagen bezüglich der EU-Mittel den vorgenannten Festbetrag inzwischen deutlich übersteigen, hat der Bund in der Vergangenheit lediglich 23,248 Mio. Euro an Bedarfsplanmitteln aus dem Bundeshaushalt im Vorhaben eingesetzt. Die letzte Zahlung erfolgte bereits im Jahr Sobald die Höhe der im Vorhaben eingesetzten EU-Mittel die Marke von 540,552 Mio. Euro übersteigt, ist eine sukzessive Rückzahlung der eingesetzten Bundesmittel vorgesehen, um den Bedarfsplananteil auf null zurückzufahren. Gemäß der Regelung in der Rahmenvereinbarung sind die Mittel, die aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Nahverkehrsanteile des Gesamtvorhabens Stuttgart 21 verwendet werden sollen, auf einen Betrag von 500 Mio. DM (255,646 Mio. Euro) beziffert. Für das GVFG ist eine Indexierung möglich und zugesagt. Der Bundesanteil aus dem GVFG-Bundesprogramm in Höhe von zuletzt 168,6 Mio.
71 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 65 Drucksache 19/17308 Euro kann ggf. entsprechend der Baupreissteigerungen indexiert werden. Bisher sind noch keine Bundesfinanzhilfen aus dem GVFG geflossen. Die Bundesmittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), die im Rahmen der Bestandsnetzfinanzierung bereitgestellt werden, sind plafondiert. Gemäß 8c LuFV III handelt es sich um 300 Mio. Euro Mittel nach 8 Absatz 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und um 197 Mio. Euro Mittel nach 8 Absatz 2 BSWAG. Der Gesamtplafond ist zu rund 81 Prozent (entspricht rund 403 Mio. Euro) ausgeschöpft (Stand: 31. Dezember 2018). Abgeflossen sind 233 Mio. Euro gemäß 8 Absatz 1 BSWAG und 170 Mio. Euro gemäß 8 Absatz 2 BSWAG. Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) wurden im Jahr 2019 keine Ausschreibungen mangels Angeboten oder auf Grund zu teurer Angebote wiederholt. 91. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteht zwischen der Deutschen Bahn AG und Siemens Aktiengesellschaft eine Vereinbarung, die Siemens Aktiengesellschaft untersagt, die international als Velaro vermarkteten ICE-Züge in Deutschland potenziellen neuen Marktteilnehmern zum Kauf oder zum Leasing anzubieten, und sind der Bundesregierung entsprechende Anfragen aus den letzten zehn Jahren von potenziellen neuen Marktteilnehmern zum Kauf oder zum Leasing von in Deutschland zugelassenen Hochgeschwindigkeitszügen bekannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 19. Februar 2020 Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) besteht zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der DB AG keine derartige Vereinbarung. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 92. Abgeordneter Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche konkreten neuen Finanzierungssummen, die die jeweiligen Anteilseigner Berlin, Brandenburg und der Bund hinsichtlich der weiteren Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) nach der geplanten Eröffnung im Oktober 2020 aufbringen müssen, wurde im Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bereits gesprochen, und wenn dies nicht der Fall ist, in welcher Aufsichtsratssitzung soll das Thema der Finanzierung des Ausbaus des BER auf der Tagesordnung des Aufsichtsrates stehen?
72 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 20. Februar 2020 Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat die Erarbeitung des neuen Businessplans 2020 und mithin die Überarbeitung der Gesamtkostenentwicklung noch nicht abgeschlossen. 93. Abgeordneter Timon Gremmels (SPD) Wie ist die Diskrepanz aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass die hessische Landesregierung in einer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 20/1239) als Lärmschutz-Richtwerte für reine und allgemeine Wohngebiete 70 db(a) tagsüber und 60 db(a) nachts nennt, im Entwurf des Bundeshaushaltsplans der Bundesregierung und der Bund im Kapitel Straßenausbau (Lärmschutzmaßnahmen an Bestandsautobahnen) allerdings von den Richtwerten 64/54 db(a) tagsüber und nachts ausgeht, und welche Lärmschutzrichtwerte sind verbindlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 20. Februar 2020 Die Kleine Anfrage auf Landtagsdrucksache 20/1239 bezieht sich auf Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen, die gemäß 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 1a, 1b Satz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet werden können. Als Orientierungshilfe hierfür gelten die Regelungen aus den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV für reine und allgemeine Wohngebiete betragen 70 db(a) zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr tags und 60 db(a) zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nachts. Für Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes gelten die Regelungen der freiwilligen Lärmsanierung. Lärmschutzmaßnahmen sind hiernach möglich, wenn die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten werden. Die Auslösewerte der Lärmsanierung sind in den Erläuterungen für Titel und Titel im Straßenbauplan für den Haushalt 2020 ( festgelegt. Die Auslösewerte für reine und allgemeine Wohngebiete liegen für die Lärmsanierung bei 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV und die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes betreffen somit unterschiedliche Regelungsbereiche. 94. Abgeordneter Torsten Herbst (FDP) Wie hat sich die Anzahl der Sitzplatzreservierungen bei der DB Fernverkehr AG nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie haben sich die dadurch generierten Einnahmen der DB Fernverkehr AG im selben Zeitraum entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
73 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 67 Drucksache 19/17308 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 19. Februar 2020 Die erbetenen Informationen bezüglich der Anzahl der Sitzplatzreservierungen und den damit verbundenen Einnahmen können nicht veröffentlicht werden, weil hierbei verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens berührt sind. Ihre Offenlegung insbesondere auf dieser Detailebene würde das wirtschaftliche Handeln der Deutsche Bahn AG (DB AG) deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen. Eine Kenntnis dieser Zahlen und ihrer Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend zu Lasten der DB AG auszurichten. Daten darüber, wie hoch der Verkauf der Sitzplatzreservierungen ist und welche Einnahmen dadurch generiert werden, sind wertvoll für jedes Unternehmen, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung so zu konzipieren, dass sich daraus Marktvorteile ergeben. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für das betroffene Unternehmen andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache VS Vertraulich eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden. * 95. Abgeordneter Reinhard Houben (FDP) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Lokführergewerkschaft GDL in der Wirtschaftswoche vom 31. Januar 2020, die bundeseigene Deutsche Bahn AG solle die Zahl der Erste-Klasse-Abteile ausweiten insbesondere auch im Hinblick auf die sinkende gesellschaftliche und politische Akzeptanz für Inlandsflüge? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 19. Februar 2020 Bei der Fahrzeugbeschaffung handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung der Eisenbahnverkehrsunternehmen. * Die Bundesregierung hat einen Teil der Antwort als VS Vertraulich eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
74 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 96. Abgeordneter Johannes Huber (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über nachträgliche Manipulationen an elektronischen Datenträgern ( herweise-absturz-videos-geloescht-handys-der-ge rmanwings-opfern-manipuliert-was-wollen-die-er mittler-verheimlichen_id_ html), die den Opfern des Germanwings-Unglücksfluges 4U9525 zuzuordnen sind, und falls ja, welche Informationen liegen diesbezüglich vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 20. Februar 2020 Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. 97. Abgeordneter Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viel Fläche wurde zwischen 2005 und 2019 in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau durch Projekte des Bundesfernstraßenbaus versiegelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 19. Februar 2020 Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen dazu keine eigenen Informationen vor. 98. Abgeordneter Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kosten sind für den Bund seit 2013 im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe und der seit Bekanntwerden des EuGH-Urteils eingeleiteten Beendigung der Maut-Verträge sowie des eingeleiteten Streitbeilegungsverfahrens bisher insgesamt entstanden (Stand: 10. Februar 2020), und welche Kosten, inbegriffen der Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Autoticket und ihrer Unterauftragnehmer (siehe dpa-meldung vom 1. Februar 2020) sowie der Schätzungen des Bundes über potentielle Schadensersatzansprüche der Betreiberfirmen, werden seitens des Bundes noch erwartet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 18. Februar 2020 Die entstandenen Kosten seit 2013 werden wie folgt aufgeschlüsselt: Im Jahr 2013 sind keine Kosten entstanden.
75 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 69 Drucksache 19/17308 ISA-Ausgaben 2014 in 2015 in Personal Sonst. Sächliche Verwaltungskosten und sonstige Kosten (u. a. Berater) Gutachten Gesamt ISA-Ausgaben Soll 2016 in Ist 2016 in Soll 2017 in Ist 2017 in Soll 2018 in Ist 2018 in Personal Sachmittel Sachverständige * Gesamt * Der Ansatz wurde mit Bewilligung des Antrags auf überplanmäßige Ausgabe auf Euro erhöht. ISA-Ausgaben Soll 2019 in Ist 2019 in Ist 2020 in Personal Sachmittel Sachverständige Gesamt Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen den privaten Vertragsparteien insgesamt keinerlei Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Beendigung der Verträge zu. 99. Abgeordneter Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Anteil (in Prozent und in Euro insgesamt) an der Lkw-Maut erhalten die Städte und Kommunen seit Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen am 1. Juli 2018, und welche Anteile (in Prozent und in Euro, insgesamt) an der Lkw-Maut erhielten die zehn deutschen Städte mit dem größten Mautaufkommen in ihrem Zuständigkeitsbereich bisher (bitte tabellarisch aufschlüsseln, vgl. Antwortschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 3. Juni 2019 an mich, Aktenzeichen StV 10/3151.1/3)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 20. Februar 2020 Zur Beantwortung Ihrer Anfrage wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen. Die Zahlen der Mauteinnahmen des zweiten Halbjahres 2019, die auf die Städte und Kommunen entfallen, liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur noch nicht vor.
76 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode
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